Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung des Dienstes
und für das Sponsoring

Teil 1: Allgemeine Bedingungen für die Nutzung des Dienstes

ARTIKEL 1. PRÄAMBEL

MOOVAGO ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) mit einem Kapital von 5.000 € und Sitz in 82 Boulevard des Arandelles 79180 CHAURAY, eingetragen im Handelsregister von Niort unter der Nummer 841412497, vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Franck DUBOIS.

MOOVAGO ist ein Unternehmen, das sich auf die Entwicklung von Anwendungssoftware im „Software as a Service“-Modus (SaaS) spezialisiert hat.

MOOVAGO bietet eine webbasierte und mobile App für professionelle Anwender, die die Verwaltung von Kundendatenbanken, die Verfolgung von Kunden- und Interessentendaten und andere ergänzende Dienstleistungen ermöglicht. Die DIENSTLEISTUNGEN ermöglichen es, Kundendaten an einem Ort zu speichern, um sie zu sichern, zu organisieren und zu verwalten.

Der Zugang zu diesem Service erfolgt über eine Webanwendung auf der Website moovago.app und über eine mobile app für Mobiltelefone und Tablets.

ARTIKEL 2. DEFINITIONEN

Die verwendeten Wörter in GROSSBUCHSTABEN haben die folgende Bedeutung:

MOOVAGO: Die Gesellschaft SARL MOOVAGO, die die Dienstleistungen anbietet, auch „der Herausgeber“ genannt.

DIE WEBSITE: Die Website www.moovago.com

WEB APPLICATION : Die Website www.moovago.app

MOBIL-APPLIKATION: die von der MOOVAGO GmbH herausgegebene und bereitgestellte Software-Anwendung „MOOVAGO“, die Zugang zu den Diensten gewährt und die kostenlos im „App Store“ von Apple und im „Google Play Store“ von Google zum Herunterladen durch den NUTZER auf sein Apple iOS- oder Android-Gerät zur Verfügung steht. Die APPLIKATION umfasst auch die INHALTE, die Software, die Programme, die Datenbanken, die Dokumentation und alle anderen Elemente und DIENSTLEISTUNGEN, aus denen die APPLIKATION besteht, sowie die Aktualisierungen und neuen Versionen, die MOOVAGO an der APPLIKATION vorgenommen haben kann.

ANWENDUNG: Bezieht sich auf die WEB-APPLIKATION und die MOBILE APPLIKATION.

KUNDE: Alle natürlichen oder juristischen Personen, die als Gewerbetreibende handeln.

BENUTZER: Jede natürliche Person, Mitarbeiter oder Bevollmächtigter des KUNDEN, die über einen privaten und persönlichen Zugang zu einem BENUTZERKONTO verfügt, das durch eine Kombination aus Benutzername und Passwort gesichert ist.

BENUTZERKONTO: Der personalisierte Bereich des BENUTZERS in der APPLIKATION.

INHALT : Bezieht sich auf die Struktur der ANWENDUNG und der WEBSITE, den redaktionellen Inhalt, die Zeichnungen, Illustrationen, Bilder, Fotografien, Grafiken, Marken, Logos, Abkürzungen, Firmennamen, audiovisuelle Werke, Multimediawerke, visuelle Inhalte, Audio- und Toninhalte sowie jeden anderen Inhalt, der in der ANWENDUNG und der WEBSITE enthalten ist, ohne dass diese Liste erschöpfend ist.

AGB-CGA: Bezeichnet die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung und das Abonnement, die auf die vertraglichen Beziehungen zwischen MOOVAGO und dem KUNDEN anwendbar sind.

SERVICES: Bezeichnet die verschiedenen Funktionen und Dienstleistungen, die von der APPLIKATION und der WEBSITE angeboten werden.

ARTIKEL 3. ANWENDUNGSBEREICH

Die vorliegenden NB-AGB legen die Rechte und Pflichten von MOOVAGO und seinen KUNDEN im Zusammenhang mit dem Verkauf der DIENSTLEISTUNGEN im SaaS-Modus fest.

Die vorliegenden AGB gelten ohne Einschränkung oder Vorbehalt für die auf der WEBSITE und der APPLIKATION angebotenen DIENSTLEISTUNGEN, die für Geschäftskunden bestimmt sind.

Diese AEB-AGB sind jederzeit auf der WEBSITE und der APPLIKATION zugänglich und haben gegebenenfalls Vorrang vor anderen Versionen oder widersprüchlichen Dokumenten.

Durch die Installation der APPLIKATION auf Ihrem Endgerät und/oder den Zugriff auf die APPLIKATION oder die WEBSITE erklären Sie sich bedingungslos und vorbehaltlos mit der Gesamtheit der vorliegenden NB-AGB einverstanden.

Alle anderen Dokumente als die vorliegenden ANB-AGB, insbesondere Prospekte, Anzeigen, Mitteilungen, haben nur einen informativen und hinweisenden Wert und sind nicht vertraglich bindend. Die auf der WEBSITE und der APPLIKATION angebotenen DIENSTLEISTUNGEN werden weltweit angeboten.

Alle entgegenstehenden Bedingungen und insbesondere alle allgemeinen oder besonderen Bedingungen, die vom KUNDEN entgegengehalten werden, haben keinen Vorrang vor den vorliegenden AGB-CGA, es sei denn, MOOVAGO hat nach Verhandlungen zwischen den Parteien ausdrücklich und schriftlich zugestimmt, und zwar unabhängig davon, wann diese konkurrierenden Bedingungen MOOVAGO zur Kenntnis gebracht wurden.

Die Tatsache, dass MOOVAGO sich zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf die Applizierung einer Bestimmung der vorliegenden Bedingungen beruft, stellt keinen Verzicht auf die spätere Geltendmachung dieser Bestimmung dar.

Die anwendbaren ANB-CGA sind diejenigen, die zum Zeitpunkt der Verbindung und der Nutzung der APPLIKATION oder der WEBSITE durch den NUTZER gültig sind. MOOVAGO behält sich das Recht vor, die ANB-AGB jederzeit zu ändern, indem die geänderten ANB-AGB auf der APPLIKATION und der WEBSITE veröffentlicht werden. Sofern nicht anders angegeben, gelten die geänderten ANB-AGB ab dem Zeitpunkt, an dem sie online gestellt werden.

Änderungen werden den KUNDEN und NUTZERN durch einfache Online-Veröffentlichung zur Kenntnis gebracht. Sie gelten als vorbehaltlos von jedem KUNDEN und NUTZER akzeptiert, der auf die APPLIKATION oder die WEBSITE nach der Veröffentlichung im Internet zugreift.

Alle neuen DIENSTLEISTUNGEN, die neue Techniken oder neue Merkmale oder Funktionen integrieren, die die Qualität der bestehenden DIENSTLEISTUNGEN verbessern, unterliegen ebenfalls diesen NB-AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Jeder KUNDE, der eine juristische Person ist, haftet für die Einhaltung der vorliegenden ANB-AGB durch alle seine Mitarbeiter, Angestellten und Agenten.

Jeder NUTZER der DIENSTE erklärt, dass er volljährig und voll geschäftsfähig ist.

ARTIKEL 4. GEGENSTAND

MOOVAGO entwickelt und bietet seinen NUTZERN DIENSTLEISTUNGEN an.

  • gewährt dem KUNDEN, der dies akzeptiert, ein Fernnutzungsrecht im SaaS-Modus für die ANWENDUNG,
  • MOOVAGO erbringt damit verbundene Dienstleistungen,
  • Der KUNDE verpflichtet sich, die vertraglich vereinbarte Gebühr zu zahlen.

ARTIKEL 5. WAHRUNG DER INTEGRITÄT DER WEBSITE UND DER APP

Durch die Nutzung der WEBSITE, der APPLIKATION und ihrer DIENSTLEISTUNGEN ist es dem NUTZER untersagt, :

  • den INHALT der WEBSITE oder der APPLIKATION in irgendeiner Weise zu verändern oder zu manipulieren,
  • Viren oder andere Technologien zu verbreiten, die der WEBSITE oder der APPLIKATION oder den Interessen oder dem Eigentum der NUTZER schaden können,
  • und ganz allgemein jede Handlung, die die Integrität der WEBSITE oder der APPLIKATION beeinträchtigen, sie beschädigen oder die Haftung von MOOVAGO gegenüber anderen NUTZERN oder Dritten begründen könnte.
Demonstration vor der Bestellung

MOOVAGO ermöglicht es jedem NUTZER, sich über ein NUTZERKONTO, das er 14 Tage lang ausprobieren kann, über die Funktionsweise der ANWENDUNG und deren Funktionen zu informieren.

Der Kunde erklärt daher, dass er unter seiner Verantwortung frei überprüfen konnte, dass die Benutzeroberfläche der Anwendung, ihre Ergonomie, die Technologien, die von der Anwendung eingesetzt werden oder für ihre Nutzung erforderlich sind, seinen Erwartungen entsprechen und mit seiner Computer- und Mobilumgebung kompatibel sind.

Der KUNDE kann keine Ansprüche oder Rückerstattungen geltend machen, weil eines dieser Elemente nicht zufriedenstellend ist oder Probleme bereitet.

ARTIKEL 6. ANMELDUNG

Der KUNDE verpflichtet sich, die Formulare für die Registrierung in gutem Glauben auszufüllen und korrekte Informationen zu liefern. Er verpflichtet sich, die Informationen in seinem Konto auf dem neuesten Stand zu halten. Er gibt die folgenden Informationen an: Name, Vorname, Postanschrift, Mobiltelefonnummer, E-Mail-Adresse.

Alle KUNDEN und NUTZER verpflichten sich, keine falsche Identität anzunehmen oder eine falsche Identität zu verwenden, die Dritte irreführen könnte.

Der BENUTZER verpflichtet sich, sein Passwort vertraulich zu behandeln, damit er Zugang zu allen oder einem Teil der DIENSTLEISTUNGEN und seinem BENUTZERKONTO erhält.

Der NUTZER kann MOOVAGO daher nicht für Handlungen auf der WEBSITE oder in der APPLIKATION durch Dritte, die im Besitz seines Passworts sind, haftbar machen, und es obliegt dem NUTZER, gegen diese Dritten vorzugehen. Im Allgemeinen erkennt der NUTZER an, dass MOOVAGO nicht für eine betrügerische Nutzung seines NUTZERKONTOS verantwortlich ist.

Der NUTZER verpflichtet sich, MOOVAGO so schnell wie möglich über jede unberechtigte Nutzung seines NUTZERKONTOS zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt hat.

ARTIKEL 7. ZUGRIFF AUF DIE APP UND DIE WEBSITE

Um auf die APPLIKATION und die WEBSITE zugreifen und sie nutzen zu können, muss der NUTZER über ein kompatibles Telefon oder einen Computer oder ein mobiles Endgerät und einen Zugang zum Internet verfügen.

Die WEBSITE ist unter folgender Adresse abrufbar: www.moovago.com

Die WEB-APPLIKATION ist unter folgender Adresse verfügbar: moovago.app

Die MOBILE APPLIKATION kann kostenlos von den Plattformen „App Store“ und „Google Play Store“ auf die folgenden mobilen Endgeräte heruntergeladen werden:

  • Apple® iPhone® Mobiltelefon oder Apple® iPad® Tablet-PC
  • Mobiltelefon oder Tablet mit dem Betriebssystem Android®.

Es obliegt dem NUTZER, über eine Hardware zu verfügen, die eine Version des Betriebssystems und/oder des Internetbrowsers enthält, die gleich oder höher ist als die von der ANWENDUNG geforderte Version.

Die Softwareversion der APPLIKATION kann aktualisiert werden.

Der NUTZER muss sicherstellen, dass er die APPLIKATION in ihrer neuesten verfügbaren Version aktualisiert und nutzt.

ARTIKEL 8. FINANZIELLE BEDINGUNGEN

Die Registrierung für die WEBSITE und die APPLIKATION ist kostenlos, außer den Kosten für den Vertrag mit dem Mobilfunkanbieter, außer den Kosten für die Verbindung und den Zugang zum Internet und außer etwaigen zusätzlichen Kosten, die für das Hochladen von Daten berechnet werden.

Der KUNDE schließt dann die gewünschten Abonnements entsprechend seinen Bedürfnissen ab: Abonnement für die WEBSITE, Abonnement für die APPLIKATION, Abonnement für mehrere Medien und entsprechend der Anzahl der NUTZER.

Der KUNDE hat die Möglichkeit, die DIENSTLEISTUNGEN 14 Tage lang kostenlos zu testen, wobei das Abonnement am fünfzehnten Tag beginnt.

Die Preise für die Abonnements sind auf der WEBSITE angegeben.

Die geltenden Tarife sind die bei der Anmeldung angegebenen Tarife. Sie sind in Euro ohne Steuern angegeben und unterliegen der Mehrwertsteuer.

Der Preis ist am Ende des 14-tägigen Testzeitraums per Bankeinzug, Kreditkarte oder Überweisung zu zahlen. Bei Nichtzahlung bis zu diesem Zeitpunkt wird der Zugang zu den DIENSTLEISTUNGEN unterbrochen.

Bei vorzeitiger Zahlung wird kein Skonto gewährt.

Das Abonnement ist ein Jahresabonnement. Es wird für einen Zeitraum von 12 Monaten abgeschlossen. Es verlängert sich nach Ablauf des Jahres, in dem sich die Zahlung der ersten Monatsrate jährt, stillschweigend um weitere 12 Monate, wenn es nicht per Einschreiben mit Rückschein unter Einhaltung einer Frist von mindestens einem (1) Monat vor dem Jahrestag des Vertragsabschlusses gekündigt wird.

Der Preis für das Jahresabonnement ist entweder in 12 monatlichen Raten oder im Voraus in einer einzigen Rate zu zahlen. Der KUNDE erkennt an, dass auch bei Zahlung in monatlichen Raten der gesamte Preis des Abonnements allein aufgrund der Tatsache des Abschlusses fällig wird.

Bei Zahlungsverzug werden MOOVAGO automatisch und von Rechts wegen Verzugszinsen in Höhe des Dreifachen des gesetzlichen Zinssatzes berechnet, ohne dass es einer vorherigen Formalität oder Inverzugsetzung bedarf. Jeder Zahlungsverzug hat die sofortige Fälligkeit aller vom KUNDEN geschuldeten Beträge zur Folge, unbeschadet aller anderen Maßnahmen, die MOOVAGO in diesem Zusammenhang ergreifen kann.

Im Falle der Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen behält sich MOOVAGO das Recht vor, den Zugang zu den DIENSTEN auszusetzen.

ARTIKEL 9. GEISTIGES EIGENTUM

MOOVAGO ist ausschließlicher Eigentümer aller Rechte am geistigen Eigentum in Bezug auf die APPLIKATION, die WEBSITE und ihre INHALTE, einzeln oder in ihrer Gesamtheit, vorbehaltlich der Rechte Dritter, deren Lizenz MOOVAGO nutzt.

Unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 10 darf keine der Bestimmungen der NB-AGB als Abtretung, Übertragung, Verkauf, Konzession, Verleihung, Vermietung oder Nutzungsgenehmigung ausgelegt werden, die MOOVAGO direkt oder indirekt zugunsten eines KUNDEN oder NUTZERS in Bezug auf die APPLIKATION, ihren INHALT und/oder die DIENSTLEISTUNGEN gewährt.

ARTIKEL 10. NUTZUNGSLIZENZ

MOOVAGO gewährt dem NUTZER ein persönliches, nicht ausschließliches, widerrufliches, nicht übertragbares, nicht abtretbares und nicht übertragbares Recht zur Nutzung der ANWENDUNG, des INHALTS und der DIENSTLEISTUNGEN ausschließlich für seine eigenen Zwecke im Rahmen der Nutzung der ANWENDUNG und der DIENSTLEISTUNGEN, unter Ausschluss aller anderen Zwecke.

Der NUTZER erwirbt keine geistigen Eigentumsrechte an der ANWENDUNG, dem INHALT und/oder den DIENSTEN und keine anderen Rechte als die hierin gewährten.

Diese Lizenz verleiht dem BENUTZER keine Nutzungsrechte an den INHALTEN. Der NUTZER darf den INHALT daher nicht reproduzieren, darstellen, anpassen und/oder verwerten.

Der NUTZER verpflichtet sich ausdrücklich, dass die Nutzung der APPLIKATION und der DIENSTE in keinem Fall die Rechte von MOOVAGO verletzt und insbesondere, dass diese Nutzung keinen Akt der Fälschung, des unlauteren Wettbewerbs oder des parasitären Verhaltens darstellt.

ARTIKEL 11. PERSÖNLICHE DATEN

MOOVAGO verpflichtet sich, die geltenden Vorschriften für die Verarbeitung personenbezogener Daten und insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 einzuhalten.

11.1 Datenerhebung

Für die Bearbeitung der Registrierung sammelt MOOVAGO die persönlichen Daten des NUTZERS: Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Aktivität, Mobiltelefonnummer. Felder, die zwingend ausgefüllt werden müssen, sind mit einem * gekennzeichnet.

Diese Angaben sind für die Bearbeitung der Anmeldung erforderlich.

Der BENUTZER hat das Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung der ihn betreffenden Daten sowie das Recht, die Übertragbarkeit der bereitgestellten Daten zu beantragen.

Der BENUTZER hat das Recht, sich aus legitimen Gründen der Verarbeitung seiner Daten zu widersetzen oder die Einschränkung dieser Verarbeitung zu verlangen.

Der BENUTZER hat auch das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen gegen die Verarbeitung Ihrer Daten zu Zwecken des Direktmarketings sowie gegen die Profilerstellung, wenn diese zu demselben Zweck erfolgt, Widerspruch einzulegen.

Die Ausübung dieser Rechte erfolgt über die folgende E-Mail-Adresse: contact[@]moovago.com.

Der Verantwortliche für die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten der NUTZER ist der Geschäftsführer von MOOVAGO.

Die Speicherung und Verarbeitung der oben genannten Daten erfolgt zu folgenden Zwecken:

  • Management von Geschäftsbeziehungen,
  • Rechnungsstellung.

11.2 Dauer der Speicherung von Daten

Die Daten werden 5 Jahre lang nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahrt, um die gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber Behörden und Justizbehörden zu erfüllen.

11.3 Datensicherheit

MOOVAGO ergreift alle erforderlichen Maßnahmen, um die Sicherheit der gespeicherten Daten zu gewährleisten, insbesondere um zu verhindern, dass unbefugte Dritte auf diese Daten zugreifen können.

11.4 Kundendaten des BENUTZERS, der Gegenstand der DIENSTLEISTUNGEN ist

MOOVAGO verarbeitet als Auftragsverarbeiter die personenbezogenen Daten der Kunden des BENUTZERS, die Gegenstand der DIENSTLEISTUNGEN sind, ausschließlich auf Anweisung des KUNDEN oder BENUTZERS als für die Verarbeitung Verantwortlicher.

MOOVAGO verpflichtet sich, die Verarbeitung der personenbezogenen Daten gemäß den Anweisungen des KUNDEN oder NUTZERS durchzuführen, es sei denn, eine solche Verarbeitung oder Übertragung ist nach geltendem Recht vorgeschrieben. In diesem Fall informiert MOOVAGO den KUNDEN vor der Verarbeitung oder Übertragung über das Bestehen solcher rechtlicher Verpflichtungen, vorausgesetzt, dass dies nicht aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses gesetzlich verboten ist.

Der KUNDE vertraut MOOVAGO die folgende Verarbeitung personenbezogener Daten an:

  • Speicherung, Aufbewahrung, Abruf, Abfrage.

MOOVAGO verpflichtet sich, den KUNDEN unverzüglich zu informieren, wenn MOOVAGO der Ansicht ist, dass eine Anweisung einen Verstoß gegen die für die Verarbeitung personenbezogener Daten geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere die Europäische Datenschutzverordnung (DSGVO), darstellt.

Pflichten des Unterauftragsverarbeiters gegenüber dem für die Verarbeitung Verantwortlichen

Die vom KUNDEN oder vom NUTZER in die APPLIKATION oder die WEBSITE eingegebenen personenbezogenen Daten werden von MOOVAGO gemäß den Anweisungen des KUNDEN verarbeitet.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich auch zur ständigen Einhaltung der geltenden Datenschutzgesetze.

MOOVAGO verpflichtet sich, alle technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, einschließlich aller zusätzlichen Maßnahmen, zu ergreifen, die erforderlich sind, um zu gewährleisten, dass die verarbeiteten Daten nicht versehentlich oder unrechtmäßig zerstört, verloren, beschädigt oder unbefugten Dritten zur Kenntnis gebracht, kompromittiert oder in einer Weise verarbeitet werden, die gegen die geltenden Datenschutzgesetze verstößt.

MOOVAGO stellt sicher, dass seine Mitarbeiter, die zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugt sind, zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.

Wenn der für die Verarbeitung Verantwortliche dies verlangt, verpflichtet sich MOOVAGO, ihm die notwendigen Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Einhaltung aller seiner Verpflichtungen im Hinblick auf die anwendbare Gesetzgebung und den vorliegenden Vertrag nachzuweisen, insbesondere die Einrichtung der notwendigen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen.

MOOVAGO verpflichtet sich, den für die Verarbeitung Verantwortlichen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Vorgang unterbrochen wird, wenn der Verdacht besteht, dass Datenschutzbestimmungen verletzt wurden, oder wenn andere Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten auftreten. Im Falle einer Sicherheitsverletzung, die insbesondere zu Zerstörung, Verlust, zufälliger oder unrechtmäßiger Änderung, Offenlegung oder unberechtigtem Zugriff führt, verpflichtet sich MOOVAGO, den für die Verarbeitung Verantwortlichen spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung der Verletzung zu informieren. Auf Anfrage des für die Verarbeitung Verantwortlichen unterstützt der Auftragnehmer den für die Verarbeitung Verantwortlichen bei der Klärung des Umfangs der Sicherheitsverletzung, einschließlich der Vorbereitung einer Benachrichtigung der Aufsichtsbehörde und/oder der betroffenen Personen.

Auf Anfrage des für die Verarbeitung Verantwortlichen unterstützt MOOVAGO diesen bei der Durchführung und Vervollständigung der Folgenabschätzung, einschließlich eventueller vorheriger Konsultationen mit der Aufsichtsbehörde unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der Informationen, die MOOVAGO zur Verfügung stehen.

MOOVAGO stellt dem für die Verarbeitung Verantwortlichen die Dokumentation zur Verfügung, die erforderlich ist, um die Einhaltung aller seiner Verpflichtungen nachzuweisen und um die Durchführung von Audits, einschließlich Inspektionen, durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen oder einen anderen von ihm beauftragten Prüfer zu ermöglichen und zu diesen Audits beizutragen.

Wenn MOOVAGO oder ein anderer Unterauftragsverarbeiter, der Daten verarbeitet, einen Antrag auf Zugang, Widerspruch oder Ausübung eines anderen Rechts einer betroffenen Person erhält, muss MOOVAGO unverzüglich den für die Verarbeitung Verantwortlichen informieren, damit dieser den Antrag bearbeiten kann, es sei denn, MOOVAGO ist in der Lage, den Antrag selbst zu bearbeiten. Wenn der für die Verarbeitung Verantwortliche dies verlangt, unterstützt der Auftragsverarbeiter den für die Verarbeitung Verantwortlichen bei der Beantwortung der Anfrage.

Einsatz von Unterauftragnehmern

MOOVAGO darf nur nach vorheriger Zustimmung des für die Verarbeitung Verantwortlichen einen anderen Unterauftragsverarbeiter (den Unterauftragsverarbeiter) mit der hierin vorgesehenen Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragen.

Vor der Weitergabe der personenbezogenen Daten an den Unterauftragsverarbeiter muss MOOVAGO sicherstellen, dass die gleichen Datenschutzverpflichtungen, die sich aus den vorliegenden Bestimmungen ergeben, in einem Unterauftragsvertrag mit dem Unterauftragsverarbeiter vereinbart werden. MOOVAGO bleibt gegenüber dem für die Verarbeitung Verantwortlichen für die Verpflichtungen in Bezug auf die Datenverarbeitung, die sie ihrem Unterauftragnehmer anvertraut hat, voll verantwortlich.

Wenn die personenbezogenen Daten an einen ausländischen Unterauftragnehmer weitergegeben werden, muss der Vertrag über die Vergabe eines Unterauftrags erwähnen, dass die französische Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten auf den Unterauftragnehmer anwendbar ist. Wenn der Unterauftragsverarbeiter in einem EU- oder EWR-Mitgliedsland ansässig ist, muss der Vertrag darüber hinaus erwähnen, dass die Bestimmungen der Datenschutzgesetze, die im Land des Unterauftragsverarbeiters gelten, einschließlich der Anforderungen für die Benachrichtigung der Aufsichtsbehörden, eingehalten werden müssen.

Wenn der Einsatz eines Unterauftragsverarbeiters vom Verantwortlichen genehmigt wird, der sich in einem Drittland befindet, in dem kein angemessenes Schutzniveau gewährleistet wird, und der nicht im Rahmen des „Privacy Shield“ oder eines anderen gleichwertigen Zertifizierungssystems zertifiziert ist, muss MOOVAGO einen Unterauftragsverarbeitungsvertrag abschließen, der den Standardvertragsklauseln für die Datenübertragung entspricht, die von der Europäischen Kommission angenommen wurden.

MOOVAGO informiert den für die Verarbeitung Verantwortlichen, dass es derzeit die folgenden Unterauftragnehmer einsetzt: GOOGLE.

ARTIKEL 12. VERFÜGBARKEIT DER DIENSTE - KÜNDIGUNG

MOOVAGO bemüht sich, den NUTZERN eine WEBSITE und eine APPLIKATION zur Verfügung zu stellen, die 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche zugänglich sind, außer im Falle höherer Gewalt oder bei Eintritt eines Ereignisses, das außerhalb der Kontrolle von MOOVAGO liegt, und vorbehaltlich möglicher Störungen und Wartungsarbeiten, die für den ordnungsgemäßen Betrieb der APPLIKATION und der WEBSITE erforderlich sind.

MOOVAGO wird sich bemühen, die NUTZER über alle Wartungsarbeiten zu informieren. MOOVAGO haftet jedoch nicht für die Nichtverfügbarkeit der WEBSITE, der APPLIKATION oder der DIENSTLEISTUNGEN aufgrund von Wartungsarbeiten, auch wenn diese nicht vorgesehen sind.

ARTIKEL 13. VERANTWORTLICHKEITEN

13.1 Verantwortung des Nutzers

Jeder Nutzer verpflichtet sich, die WEBSITE und die APPLIKATION in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften und insbesondere unter Beachtung der Rechte Dritter zu nutzen und zu betreiben.

13.2 Haftung von MOOVAGO

MOOVAGO haftet nicht für Unterbrechungen und Änderungen der WEBSITE, der APPLIKATION und der DIENSTLEISTUNGEN. Es obliegt den NUTZERN, alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, um die Kundendaten, die sie in die APPLIKATION eingeben, zu bewahren. MOOVAGO kann nicht haftbar gemacht werden, insbesondere nicht für den Verlust von Daten oder Informationen, die in der APPLIKATION gespeichert sind, oder für direkte oder indirekte Schäden oder Nachteile jeglicher Art, die sich aus der Verwaltung, der Nutzung, dem Betrieb, der Unterbrechung oder der Fehlfunktion der APPLIKATION ergeben.

MOOVAGO haftet nicht für höhere Gewalt oder Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von MOOVAGO liegen, insbesondere nicht für Unterbrechungen der WEBSITE oder der APPLIKATION oder der DIENSTLEISTUNGEN, die auf einen Ausfall des Kommunikationsnetzes (elektronische Kommunikationsnetze, Stromnetze, usw.) oder des Internetproviders des NUTZERS zurückzuführen sind.

Es obliegt jedem BENUTZER, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um seine eigenen Daten und/oder Software, die in seiner Computer- und Telefonausrüstung gespeichert sind, gegen jede Beeinträchtigung zu schützen.

Der BENUTZER erklärt, dass er die Merkmale und Beschränkungen des Internets kennt und akzeptiert, insbesondere die funktionalen Merkmale und die technische Leistung des Internets; Probleme im Zusammenhang mit der Verbindung und/oder dem Zugang zum Internet und/oder zu den Websites; Probleme im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit und Überlastung der Netzwerke; Probleme im Zusammenhang mit dem Ausfall oder der Sättigung der Netzwerke ; Probleme im Zusammenhang mit der Durchlaufzeit, dem Zugang zu den online zur Verfügung gestellten Informationen, den Antwortzeiten für die Anzeige, Abfrage, Abfrage oder anderweitige Übertragung von Daten; die Risiken von Unterbrechungen; der fehlende Schutz bestimmter Daten gegen mögliche Umleitungen oder Hacking; die Risiken der Kontamination durch mögliche Viren, die in den genannten Netzen zirkulieren, etc. MOOVAGO kann hierfür nicht haftbar gemacht werden.

MOOVAGO kann nicht haftbar gemacht werden:

  • im Falle eines Defekts, Verlusts, einer Verzögerung oder eines Fehlers bei der Datenübertragung, die außerhalb seiner Kontrolle liegen;
  • die Versendung von Nachrichten und/oder Daten an eine falsche, fehlerhafte oder unvollständige Adresse;
  • wenn Daten aus irgendeinem Grund nicht bei ihr eingehen oder wenn die Daten, die sie erhält, unleserlich oder nicht verarbeitbar sind;
  • wenn der NUTZER nicht in der Lage ist, auf die WEBSITE, die ANWENDUNG und/oder die DIENSTE zuzugreifen oder diese zu nutzen, und zwar aus Gründen, die nicht in der Struktur der ANWENDUNG oder der WEBSITE begründet sind;
  • wenn die Verbindung aus irgendeinem Grund unterbrochen werden muss.

Darüber hinaus übernimmt MOOVAGO keine Haftung für die unsachgemäße Nutzung des Terminals oder Computers und/oder für Vorfälle, die mit der Nutzung des Terminals bei der Nutzung der APPLIKATION oder der WEBSITE zusammenhängen. MOOVAGO haftet in keinem Fall für Schäden jeglicher Art, die den NUTZERN, ihren Endgeräten, ihrer Computer- und Telefonausrüstung und den darin gespeicherten Daten zugefügt werden, sowie für die Folgen, die sich daraus für ihre persönliche, berufliche oder kommerzielle Tätigkeit ergeben können.

ARTIKEL 14. GEOLOKALISIERUNG

Die Nutzung der Geolokalisierungsfunktion der APPLIKATION erfordert die vorherige ausdrückliche Zustimmung des NUTZERS, geolokalisiert zu werden. Hierzu muss der NUTZER, wenn er dies wünscht, die Geolokalisierungsfunktion direkt in den Einstellungen seines mobilen Endgeräts aktivieren.

ARTIKEL 15. ANWENDBARES RECHT - STREITIGKEITEN

Die vorliegenden ANB unterliegen dem französischen Recht.

Alle Streitigkeiten, zu denen die vorliegenden ANB-AGB Anlass geben könnten, und die sich sowohl auf ihre Gültigkeit, Auslegung, Ausführung, Beendigung, Folgen und Konsequenzen beziehen, werden den zuständigen Gerichten im Zuständigkeitsbereich des Firmensitzes von MOOVAGO vorgelegt.

ARTIKEL 16. MITTEILUNG

Alle Mitteilungen an uns sind zu richten an :

MOOVAGO

Ansprechpartner: Herr Franck DUBOIS

Adresse des eingetragenen Sitzes: 82 Boulevard des Arandelles 79180 Chauray

Tel. Nummer: 05 54 54 04 60

E-Mail-Adresse: contact[@]moovago.com

Alle Mitteilungen an den BENUTZER werden in der Regel per E-Mail an die bei der Registrierung angegebene Adresse gesendet.

ARTIKEL 17. TEILNICHTIGKEIT

Die Ungültigkeit einer Klausel dieser AGB hat nicht die Ungültigkeit der gesamten AGB zur Folge, es sei denn, die strittige Klausel kann als wesentlich und entscheidend angesehen werden und ihre Ungültigkeit stellt das allgemeine Gleichgewicht dieser AGB in Frage.

Teil 2: Allgemeine Bedingungen für Sponsoring

ARTIKEL 1. Über uns

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Patenschaften gelten für das Patenschaftsprogramm, das von MOOVAGO, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) mit einem Kapital von 5.000 €, mit Sitz in 82 Boulevard des Arandelles 79180 in CHAURAY, eingetragen im Handelsregister von Niort unter der Nr. 841412497, vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Franck DUBOIS, angeboten wird.

Die Teilnahme des Paten und des Patenkindes am Patenschaftsprogramm setzt die vollständige und uneingeschränkte Annahme der AGB voraus, die jederzeit auf der Website MOOVAGO.com eingesehen werden können.

MOOVAGO kann jederzeit und nach eigenem Ermessen Änderungen vornehmen, vorausgesetzt, dass diese Änderungen in beliebiger Form, einschließlich per E-Mail, mitgeteilt werden, und diese Änderungen gelten dann unmittelbar für die Parteien.

ARTIKEL 2 Definitionen

  • Sponsor“ bezeichnet die natürliche Person, die eine gültige und kostenpflichtige MOOVAGO-Sitzung nutzt, die von ihrem eigenen Unternehmen oder dem ihres Prinzipals bereitgestellt wird und den allgemeinen Nutzungsbedingungen der MOOVAGO-Software unterliegt. Falls das Sponsoring-Programm von einem Angestellten, Arbeitnehmer oder einer anderen von einem Kunden von MOOVAGO beauftragten Person durchgeführt wird, garantiert diese Person, dass sie berechtigt ist, die vorliegenden Bedingungen im Namen der betreffenden juristischen Person abzuschließen;
  • Pate“ bezeichnet eine juristische Person, die über den Referral-Link eines Referrers oder auf eine andere von MOOVAGO akzeptierte Weise ein Abonnement für die Software abschließt.
  • Belohnung“ bezeichnet die Gegenleistung, die der Pate beim Ausfüllen des zu diesem Zweck vorgesehenen Formulars über den Patenschaftslink eines Paten oder auf jede andere von MOOVAGO akzeptierte Weise auswählt;
    Diese Belohnung erfolgt in Form von : 1) entweder der Betrag vor Steuern in Euro, der dem Sponsor von MOOVAGO in Form einer Gutschrift auf seine nächste Rate ausgezahlt wird, wenn einer seiner Patenkinder ein Abonnement für die Software abschließt, vorbehaltlich der endgültigen Annahme durch MOOVAGO 2) oder die Übergabe einer Geschenkkarte an den Sponsor, auf Anfrage und nur für angestellte Vertriebsmitarbeiter (siehe Abschnitt 5). Die genauen Bedingungen finden Sie in Abschnitt 5).
  • Patenschaftsprogramm“ bezeichnet das von MOOVAGO kostenlos angebotene Patenschaftsprogramm, das den Allgemeinen Patenschaftsbedingungen unterliegt und dem Paten ermöglicht, eine Belohnung zu verdienen, sofern die Bedingungen erfüllt sind.
  • „Patenschafts-Link“ bezeichnet den von MOOVAGO erstellten Link, der dem Paten eigen ist, der von seiner Sitzung aus zugänglich ist und den er Dritten im Hinblick auf ein Abonnement mitteilen kann.
  • Session“ bezeichnet ein gültiges und bezahltes Konto eines Sponsors oder eines Patenkindes, das Zugang zur Software gewährt.
  • Der Begriff „Konto“ bezeichnet alle miteinander verbundenen Sitzungen, die vom Sponsor, vom Patensohn oder von den Unternehmen, die sie beschäftigen oder beauftragen, gehalten werden.
  • Abonnement“ bezeichnet den Antrag eines Patenkindes bei MOOVAGO, ein Konto zu eröffnen und Zugang zur Software zu erhalten. Das Abonnement muss von MOOVAGO angenommen werden, um wirksam zu werden.
  • Software“ bezeichnet das Softwareangebot mit der Bezeichnung „MOOVAGO“, das von MOOVAGO im „Software as a Service“-Modus (SaaS) entwickelt wurde.
  • Werbematerial“ bezeichnet alle Kommunikationsmittel (Logos, Banner usw.), die dem Paten von MOOVAGO zur Verfügung gestellt werden, um die Software zu bewerben.

ARTIKEL 3 Anmeldung zum Patenschaftsprogramm durch den Paten

Jeder Pate, der über eine gültige Sitzung verfügt, kann am MOOVAGO-Patenschaftsprogramm teilnehmen.

Die Anmeldung zum Patenschaftsprogramm erfolgt ausschließlich nach Wahl des Paten:

  • Indem Sie den Empfehlungslink teilen, der von seiner Sitzung aus zugänglich ist;
  • Durch Übermittlung der Kontaktdaten seiner geworbenen Freunde über das Formular für Freundschaftswerbung, das über seine Sitzung zugänglich ist, oder auf eine andere von MOOVAGO genehmigte Weise (E-Mail, Telefonanruf, SMS).
    Es wird kein Preis ausgezahlt, wenn die Anmeldung nicht wie oben beschrieben erfolgt.

Der Sponsor verpflichtet sich dann zu :

  • MOOVAGO alle wahrheitsgemäßen und genauen Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere diejenigen, die sich auf seine gesetzliche Identifikation oder die seiner Patenkinder beziehen;
  • die Verpflichtungen zu erfüllen, die ihm gemäß diesen Allgemeinen Bedingungen für Patenschaften obliegen;
  • die Software auf faire Weise zu bewerben.

MOOVAGO behält sich das Recht vor, die Teilnahme eines Paten am Patenschaftsprogramm zu akzeptieren oder abzulehnen, insbesondere wenn :

  • Der Sponsor, der beabsichtigt, das Werbematerial zu nutzen, veröffentlicht Websites mit illegalem Charakter, mit illegalen Inhalten oder Inhalten, die nicht mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften und den Rechten Dritter übereinstimmen (z. B. rassistische, diffamierende oder zu jeder Form von Diskriminierung oder Extremismus aufrufende Äußerungen) oder die dem Image von MOOVAGO oder der Software schaden können.
  • Der Freund verfügt bereits über eine gültige und bezahlte MOOVAGO-Sitzung.
  • Der Empfehlungsgeber ist ein ehemaliger Kunde von MOOVAGO.
  • Der Begünstigte wurde bereits von MOOVAGO identifiziert und kontaktiert, oder es findet bereits ein Verhandlungsprozess zwischen dem Begünstigten und MOOVAGO statt.

Keine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Patenschaften ist so auszulegen, dass sie dem Paten die Eigenschaft eines Vertreters oder Bevollmächtigten von MOOVAGO verleiht oder ihm irgendeine Vollmacht verleiht, die MOOVAGO haftbar machen könnte.

Der Pate ist in keiner Weise bevollmächtigt, MOOVAGO in irgendeiner Weise gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber seinen Patenkindern, zu verpflichten.

ARTIKEL 4 Modalitäten der Werbung für die MOOVAGO-Software durch den Paten im Rahmen des Patenschaftsprogramms

Jeder Pate verfügt ab seiner Sitzung über einen Patenschaftslink, der an Dritte weitergegeben werden kann, sowie über Werbematerial für Marketingzwecke, insbesondere in sozialen Netzwerken (Logos, Banner oder andere Kommunikationsmittel). MOOVAGO wird sich nach besten Kräften bemühen, die Wirksamkeit des Patenschafts-Links zu gewährleisten. Der Pate kann MOOVAGO kontaktieren, um weitere Kommunikationsmaterialien zu erhalten, ohne dass MOOVAGO verpflichtet ist, ihm diese zur Verfügung zu stellen.

MOOVAGO verpflichtet sich, die vom Paten übermittelten Informationen in Übereinstimmung mit dem Patenschaftsprogramm zu verwenden. Die personenbezogenen Daten, die vom Paten übermittelt werden können, werden gemäß der Anfrage des Paten für den Versand von E-Mails oder die telefonische Kontaktaufnahme zu Zwecken der kommerziellen Werbung verarbeitet und werden von MOOVAGO nicht für andere Zwecke als die kommerzielle Werbung gespeichert.

Im Falle eines von ihr bestätigten Abonnements zahlt MOOVAGO die vom Paten gewählte Belohnung an diesen gemäß den in Artikel 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Patenschaften festgelegten Bedingungen aus.

Wenn der Sponsor aktiv am Sponsoring-Programm teilnimmt, erlaubt MOOVAGO ihm, die Software auf nicht-exklusiver Basis zu bewerben, indem :

  • den Sponsoring-Link und/oder das Werbematerial, das über seine Sitzung oder über die Share-Buttons zugänglich ist, auf seiner Website und auf Websites von Dritten (unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen) wiederzugeben oder über die in seinem Namen eröffneten Konten in sozialen Netzwerken zu teilen;
  • Der Inhalt der von MOOVAGO verfassten E-Mail kann vom Sponsor geändert werden und enthält notwendigerweise den Sponsoring-Link;
  • MOOVAGO über die auf seiner Session zugänglichen Formulare die Kontaktdaten aller juristischen Personen mitteilt, die zu seinem Familien- und/oder Freundeskreis gehören und die an der Software interessiert sein könnten.

Bei der Reproduktion des Sponsoring-Links und/oder jeglichen Materials des Werbematerials im Internet, insbesondere auf seiner Website oder in sozialen Netzwerken, verpflichtet sich der Sponsor zu überprüfen, dass :

  • Diese enthalten keine illegalen Inhalte (insbesondere rassistische, diffamierende und verleumderische) oder solche, die das Image von MOOVAGO oder der Software herabsetzen könnten;
  • Der Herausgeber der Websites oder der sozialen Netzwerke hat die Veröffentlichung von Werbelinks auf seiner Website genehmigt.

Wenn der Sponsor die Software per E-Mail bewirbt, darf er unter keinen Umständen :

  • E-Mails zu versenden, die aufgrund ihres wiederholten Charakters Spam ähneln können. Der Sponsor verpflichtet sich, die Einhaltung des geänderten Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheiten zu gewährleisten, insbesondere in Bezug auf die Sammlung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten;
  • Senden Sie Werbe-E-Mails an Personen außerhalb Ihres Arbeits-, Familien- und/oder Freundeskreises;
  • den Sponsoring-Link in den an Dritte gesendeten E-Mails zu löschen, zu entfernen oder zu ändern;
  • Hinzufügen rechtswidriger Nachrichten in E-Mails, die zu Werbezwecken für die Software gesendet werden, einschließlich diffamierender, beleidigender oder verunglimpfender Inhalte, Nachrichten, die nichts mit der Software zu tun haben, oder Nachrichten, die für Produkte und/oder Dienstleistungen von Wettbewerbern von MOOVAGO werben.

Artikel 5. Bedingungen für die Auszahlung der Belohnung durch MOOVAGO an den Paten

Die Belohnung ist unter den nachstehend definierten Bedingungen fällig, wenn der Empfehlungsgeber ein Abonnement der Software unter den in Artikel 3 beschriebenen Bedingungen abschließt, das zur Eröffnung einer kostenpflichtigen Sitzung führt, und vorbehaltlich der Annahme durch MOOVAGO. Dieses Abonnement ist aktiv, sobald die IBAN im Rahmen der Bestätigung des Angebots für das MOOVAGO-Abonnement ausgefüllt wurde.

Der Sponsor kann keine Belohnung erhalten:

  • wenn er seinen Zahlungen an MOOVAGO nicht nachgekommen ist oder wenn er nicht mehr im Besitz einer gültigen und bezahlten Session ist.
  • Wenn er sich nicht gemäß Artikel 3 der AGB angemeldet hat;
  • Im Falle der Verlängerung eines Abonnements der Software durch einen Referral ;
  • Wenn ein Referendar zusätzliche Lizenzen, Optionen oder Werkzeuge hinzufügt.

MOOVAGO ist frei, die Anmeldung eines Freundes zu akzeptieren oder abzulehnen, ohne seine Entscheidung gegenüber dem Paten begründen zu müssen.

Wenn ein Freund aus irgendeinem Grund das Abonnement storniert oder seine Zahlung zurückerstattet bekommt, verliert der Pate den Anspruch auf die betreffende Belohnung oder muss, wenn er sie bereits erhalten hat, die Belohnung an MOOVAGO zurückzahlen.

Wenn der Pate gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Patenschaften, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Nutzung der Software und die geltenden Gesetze verstößt, kann das Patenschaftsprogramm ausgesetzt werden und der Anspruch des Paten auf die noch nicht an ihn gezahlten Belohnungen, auch zum Ausgleich von ausstehenden Zahlungen des Paten, kann entzogen werden.

Als Gegenleistung für den Abschluss eines Software-Abonnements durch einen Freund und vorbehaltlich der Annahme durch MOOVAGO wird der Sponsor von MOOVAGO in Form einer Belohnung vergütet, d.h.einer Gutschrift, die auf die nächste Fälligkeit angerechnet wird und dem Betrag vor Steuern für einen Monat MOOVAGO-Abonnement entspricht, ohne die Optionen und zusätzlichen Tools, die der Freund ab onniert hat.Dieser Betrag gilt nur für das erste Jahr des Abonnements des Patenkindes. Die Verlängerung des Abonnements des Patenkindes berechtigt den Paten nicht zu einer zusätzlichen Belohnung.

Der Sponsor kann die Belohnungen, die er für die Abonnements von mehreren Freunden erhält, kumulieren.

Wenn der Sponsor ein angestellter Vertriebsmitarbeiter eines Unternehmens ist, kann er bei einem MOOVAGO-Berater per E-Mail oder telefonisch einen Geschenkgutschein im Wert von 20 (zwanzig) Euro (inkl. MwSt.) beantragen. Die Annahme dieses Antrags liegt im Ermessen von MOOVAGO.

Wenn der Sponsor ein Guthaben als Belohnung erhält, ist die Summe seiner Belohnungen auf 100% des Jahresabonnementbetrags des Sponsors, einschließlich zusätzlicher Optionen und Tools, begrenzt.

Wenn der Werber Geschenkgutscheine als Belohnung erhält, ist die Summe seiner Belohnungen auf 9 Geschenkgutscheine pro Jahr (d.h. 180 (einhundertachtzig) Euro inkl. MwSt.) begrenzt.

Die Belohnungen können vom Sponsor erst dann in Anspruch genommen werden, wenn er dies ausdrücklich beantragt hat.

Die Belohnungen werden unter den folgenden Bedingungen ausgezahlt:

  • Der Pate hat sich gemäß den in Artikel 3 dieser Allgemeinen Bedingungen für Patenschaften vorgesehenen Modalitäten angemeldet;
  • Sollte Moovago die Auszahlung der Belohnung versehentlich vergessen, hat der Sponsor 18 (achtzehn) Monate ab dem Datum der Anmeldung des Freundes, um die Auszahlung der Belohnung zu beantragen, andernfalls verliert er jeglichen Anspruch auf die Belohnung;
  • Der Pate hat alle Rechnungen von MOOVAGO beglichen.

Die Belohnung wird dem Sponsor ausgezahlt, nachdem MOOVAGO die erste Zahlung des Patenkindes erhalten hat, entweder bei einer Zahlung in einer Jahresrate nach Zahlung der Jahresrate oder bei einer Zahlung in 12 Monatsraten nach Zahlung der ersten Monatsrate.

Artikel 5. Belohnung des Patensohns

Der Mieter erhält einen Monat lang ein kostenloses Abonnement, das wie folgt berechnet wird:

  • Nach Abschluss seines MOOVAGO-Abonnements verfügt der Freund über einen kostenlosen Monat, der in seinem Abonnement enthalten ist und zu den ursprünglich vorgesehenen 12 (zwölf) Monaten hinzukommt.
  • Dieser Gratismonat umfasst den Gegenwert eines Monats des MOOVAGO-Abonnements für das gesamte Konto des Patenkindes, einschließlich aller zusätzlichen Lizenzen, Optionen und Tools.
  • Der Gratismonat wird auf das Konto angewendet, sobald der Freund ein Abonnement abschließt.
  • Die Vertragsdauer des geworbenen Kunden beginnt mit dem Abschluss seines Abonnements bei MOOVAGO. Im Rahmen der Patenschaft beträgt die Gesamtvertragsdauer des Freundes 13 (dreizehn) Monate.

Eine Verlängerung berechtigt den Freundeswerber nicht zu zusätzlichen Prämien. Die Vertragsdauer für eine Verlängerung beträgt dann 12 Monate, wie ursprünglich in den AGB vorgesehen.

Sollte MOOVAGO unbeabsichtigt vergessen haben, dem Patenkind seine Belohnung zukommen zu lassen, hat das Patenkind 12 (zwölf) Monate ab dem Zeitpunkt, an dem die Belohnung angeblich auf seine Frist angewandt wurde, Zeit, sich bei seinem MOOVAGO-Berater zu melden.

MOOVAGO behält sich das Recht vor, diese Belohnung nicht zu gewähren, wenn der Patenonkel mit seinen Zahlungen im Rückstand ist.

Artikel 6. Geistiges Eigentum

Die Software und das Promotionsmaterial sind Eigentum von MOOVAGO und durch geistige Eigentumsrechte geschützt.

Der Pate ist berechtigt, das ihm von MOOVAGO zur Verfügung gestellte Werbematerial im Rahmen der in den Allgemeinen Bedingungen für Patenschaften gewährten Einschränkungen zu nutzen. Alle Rechte, die dem Paten nicht ausdrücklich in den Allgemeinen Bedingungen für Patenschaften eingeräumt werden, sind vorbehalten.

Für die Dauer der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Patenschaften gewährt MOOVAGO dem Paten das Recht, Werbematerial im Internet zu verbreiten, das Marken, Namen, Logos und Slogans enthalten kann, die ihm gehören, und zwar im Rahmen der von MOOVAGO erteilten Anweisungen zur Nutzung dieser Elemente und ausschließlich für das Patenschaftsprogramm.

Mit Ausnahme des oben genannten Nutzungsrechts übertragen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Patenschaften dem Paten keine weiteren Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere keine Rechte an der von MOOVAGO bereitgestellten technischen und kommerziellen Dokumentation, die das vollständige und ausschließliche Eigentum von MOOVAGO bleibt.

MOOVAGO behält sich die Möglichkeit vor, die Module und Funktionen der Software nach eigenem Ermessen jederzeit und ohne Vorankündigung zu entfernen oder weiterzuentwickeln, ohne dass der Pate oder der Begünstigte in diesem Zusammenhang haftbar gemacht werden kann.

Artikel 7. Haftung und Garantien der Parteien

MOOVAGO garantiert nicht, dass die Software frei von Anomalien oder Fehlern ist oder dass die Software ohne Unterbrechung oder Fehlfunktion funktioniert. Aktualisierungen der Software können an jedem beliebigen Tag erfolgen und können zu einer kurzzeitigen Unterbrechung des Dienstes führen. MOOVAGO behält sich außerdem das Recht vor, technische Wartungs- oder Verbesserungsmaßnahmen an der Software vorzunehmen, um den ordnungsgemäßen Betrieb der Software zu gewährleisten. Der Pate hat keinen Anspruch auf Entschädigung für die Unterbrechung.

In keinem Fall haftet MOOVAGO direkt oder indirekt für Schäden, die den Paten, den Patenkindern oder Dritten im Zusammenhang mit der Durchführung des Patenschaftsprogramms aufgrund eines Fehlers der Paten oder Patenkinder entstehen.

MOOVAGO behält sich das Recht vor, die Online-Veröffentlichung des Patenschaftsprogramms ohne Vorankündigung oder Entschädigung einzustellen.

Der Sponsor verpflichtet sich, den Sponsoring-Link und das Werbematerial unter seiner alleinigen und vollen Verantwortung in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Gepflogenheiten zu verbreiten.

Der Pate garantiert, dass jede Teilnahme am Patenschaftsprogramm in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den AGB der sozialen Netzwerke erfolgt und dass er die Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten beachtet. Der Pate garantiert, dass er das Werbematerial nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von MOOVAGO verändern wird. Der Pate hält MOOVAGO (sowie die mit ihr verbundenen Unternehmen, deren Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter und Bevollmächtigte) schadlos gegenüber allen Ansprüchen oder Forderungen, einschließlich Anwaltskosten, die von Dritten aufgrund eines Verstoßes gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Patenschaften, einer missbräuchlichen Nutzung des Patenschaftsprogramms, des Werbematerials, des Patenschafts-Links oder eines Verstoßes gegen ein Gesetz oder die Rechte Dritter geltend gemacht werden.

Der Pate verpflichtet sich, am Patenschaftsprogramm in Übereinstimmung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Patenschaften und den geltenden Gesetzen teilzunehmen und die Software in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen. Er wird MOOVAGO (sowie seine verbundenen Unternehmen, deren Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter und Bevollmächtigte) von allen Ansprüchen oder Forderungen, einschließlich Anwaltskosten, Dritter aufgrund eines Verstoßes gegen die AGB, seiner missbräuchlichen Nutzung des Patenschaftsprogramms oder eines Verstoßes gegen ein Gesetz oder die Rechte eines Dritten freistellen.

Artikel 8. Dauer des Patenschaftsprogramms

Das Patenschaftsprogramm wird auf nicht exklusiver Basis und auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, sofern der Pate eine gültige Sitzung besitzt und mit Zustimmung von MOOVAGO am Patenschaftsprogramm teilnimmt.

MOOVAGO kann das Patenschaftsprogramm für den Paten und den Patenonkel jederzeit beenden, wenn diese gegen die AGB, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Nutzung der Lösung oder die geltenden Gesetze verstoßen.

Wenn der Sponsor sein Abonnement für die Software kündigt, endet automatisch auch das Sponsoringprogramm für den Sponsor. Wenn der Sponsor nicht mehr am Sponsoringprogramm teilnehmen möchte, verpflichtet er sich, nicht mehr für die Software zu werben.

Wenn das Patenschaftsprogramm aus irgendeinem Grund beendet wird, stehen die von MOOVAGO bestätigten Prämien dem Paten und dem Patenkind bis zum Datum der Beendigung zu, sofern sie die in den AGB vorgesehenen Bedingungen erfüllen.

Nach Ablauf des Patenschaftsprogramms ist der Pate nicht mehr berechtigt, den Patenschaftslink zu vervielfältigen, das Werbematerial zu verwenden oder E-Mails zu versenden, die die Software bewerben sollen.

Artikel 9. Verschiedene Stipulationen

Widerspruch

Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen der AGB und anderen Bestimmungen in Bezug auf die Software wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen der AGB Vorrang haben.

Nichtigkeit

Wenn eine oder mehrere Bestimmungen der AGB für ungültig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang gültig und wirksam. In diesem Fall müssen die Parteien, wenn möglich, die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung ersetzen, die dem Geist und dem Zweck der AGB entspricht.

Im Falle einer gerichtlichen Aufhebung einer Klausel der AGB aus irgendeinem Grund muss das Gericht diese Klausel im Rahmen seiner Auslegungsbefugnis durch eine Klausel mit gleicher Wirkung ersetzen.

Höhere Gewalt

Keine der Parteien haftet für eine Nichterfüllung oder Verzögerung der Erfüllung, die durch ein Ereignis höherer Gewalt gemäß Artikel 1218 des Bürgerlichen Gesetzbuches verursacht wird, wie z.B. Feuer, Überschwemmungen, Naturkatastrophen, Erdbeben, Unterbrechung der Internetverbindung durch den Provider, Cyberangriffe, Streiks, Aussperrungen.

In diesem Fall werden die Verpflichtungen der Parteien ab dem Zeitpunkt, an dem die eine Partei die andere Partei über diesen entlastenden Grund informiert, bis zu dessen Beendigung ausgesetzt.

Sollten diese Umstände länger als fünfzehn (15) Tage andauern, so vereinbaren die Parteien, Gespräche über eine Änderung der Bedingungen ihrer jeweiligen Verpflichtungen aufzunehmen.

Wenn keine Einigung oder Alternative möglich ist, können diese Verpflichtungen ohne Schadenersatz durch einfache schriftliche Mitteilung per Einschreiben mit Rückschein ohne Entschädigung oder Vorankündigung gekündigt werden.