Allgemeine Nutzungsbedingungen des Dienstes
und Empfehlungsprogramms

Teil 1: Allgemeine Nutzungsbedingungen des Dienstes

Die französische Fassung hat im Falle von Abweichungen zwischen den Fassungen oder bei Auslegungsschwierigkeiten jeglicher Art Vorrang.

Dokument zu Informationszwecken übersetzt :

ARTIKEL 1. PRÄAMBEL

MOOVAGO ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) mit einem Stammkapital von 5.000 €, mit Sitz in 82 Boulevard des Arandelles 79180 in CHAURAY, eingetragen im Handelsregister von Niort unter der Nummer 841412497, vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Franck DUBOIS.

MOOVAGO ist ein auf die Entwicklung von Anwendungssoftware im „Software As A Service »-Modus, genannt SaaS, spezialisiertes Unternehmen.

MOOVAGO bietet eine Web- und Mobile-Anwendung für Fachleute an, die die Verwaltung von Kundendatenbanken, die Betreuung von Kunden- und Interessentendaten sowie weitere ergänzende Dienste ermöglicht. Die DIENSTE ermöglichen es, Kundendaten an einem einzigen Ort zu speichern, mit dem Ziel der Sicherung, Organisation und Verwaltung.

Der Zugang zu diesem Dienst erfolgt über eine Web-Anwendung auf der Website moovago.app und über eine mobile Anwendung für Mobiltelefone und Tablets.

ARTIKEL 2. DEFINITIONEN

Die in GROSSBUCHSTABEN verwendeten Wörter haben folgende Bedeutung:

MOOVAGO : MOOVAGO: Die Gesellschaft SARL MOOVAGO, die die Dienste anbietet, auch als „der Herausgeber » bezeichnet

DIE WEBSITE: Die Internetseite www.moovago.com

WEB-ANWENDUNG: Die Internetseite www.moovago.app

MOBILE ANWENDUNG: Die Softwareanwendung „MOOVAGO », die von der SARL MOOVAGO herausgegeben und bereitgestellt wird und Zugang zu den Diensten bietet, die kostenlos im „App Store » von Apple und im „Google Play Store » von Google zum Download durch den NUTZER auf sein Apple iOS- oder Android-Gerät verfügbar ist. Die ANWENDUNG umfasst auch die INHALTE, die Software, die Programme, die Datenbanken, die Dokumentation und alle anderen Elemente und DIENSTE, aus denen sie besteht, sowie Updates und neue Versionen, die von MOOVAGO für die ANWENDUNG bereitgestellt werden können.

ANWENDUNG: Bezeichnet die WEB-ANWENDUNG und die MOBILE ANWENDUNG

KUNDE: Alle juristischen oder natürlichen Personen, die in der Eigenschaft als Fachleute handeln.

NUTZER: Jede natürliche Person, Mitarbeiter oder Beauftragter des KUNDEN, der über einen privaten und persönlichen Zugang zu einem NUTZERKONTO verfügt, das durch eine Kombination aus Benutzername/Passwort gesichert ist.

NUTZERKONTO: Der personalisierte Bereich des NUTZERS in der ANWENDUNG

INHALT: Bezeichnet ohne Einschränkung die Struktur der ANWENDUNG und der WEBSITE, die redaktionellen Inhalte, Zeichnungen, Illustrationen, Bilder, Fotografien, Grafikrichtlinien, Marken, Logos, Siglen, Firmennamen, audiovisuelle Werke, Multimedia-Werke, visuelle Inhalte, Audio- und Toninhalte sowie alle anderen innerhalb der ANWENDUNG und der WEBSITE vorhandenen Inhalte.

AGB-AGB: Bezeichnen die allgemeinen Nutzungs- und Abonnementbedingungen, die für die Vertragsbeziehungen zwischen MOOVAGO und dem KUNDEN gelten.

DIENSTE: Bezeichnen die verschiedenen Funktionen und Dienste, die von der ANWENDUNG und der WEBSITE angeboten werden.

ARTIKEL 3. ANWENDUNGSBEREICH

Die vorliegenden AGB regeln die Rechte und Pflichten von MOOVAGO und seinen KUNDEN im Rahmen des Verkaufs der DIENSTE im SaaS-Modus.

Die vorliegenden AGB gelten ohne Einschränkung oder Vorbehalt für die auf der WEBSITE und der ANWENDUNG angebotenen DIENSTE, die an professionelle KUNDEN gerichtet sind.

Diese AGB sind jederzeit auf der WEBSITE und in der ANWENDUNG abrufbar und haben im Falle eines Widerspruchs Vorrang vor jeder anderen Version oder jedem anderen widersprüchlichen Dokument.

Durch die Installation der ANWENDUNG auf Ihrem Gerät und/oder durch den Zugriff auf die ANWENDUNG oder die WEBSITE akzeptieren Sie bedingungslos und vorbehaltlos die gesamten vorliegenden AGB.

Jedes andere Dokument als die vorliegenden AGB, insbesondere Prospekte, Werbung, Hinweise, hat nur informativen und unverbindlichen Charakter. Die auf der WEBSITE und in der ANWENDUNG präsentierten DIENSTE werden weltweit angeboten.

Alle entgegenstehenden Bedingungen, insbesondere alle vom KUNDEN entgegengesetzten allgemeinen oder besonderen Bedingungen, können ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MOOVAGO nach Verhandlung zwischen den Parteien nicht Vorrang vor den vorliegenden AGB haben, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt diese konkurrierenden Bedingungen MOOVAGO zur Kenntnis gebracht wurden.

Die Tatsache, dass MOOVAGO sich zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf die Anwendung einer Bestimmung dieser AGB beruft, stellt keinen Verzicht dar, sich später darauf zu berufen.

Die geltenden AGB sind diejenigen, die zum Zeitpunkt der Verbindung und Nutzung der ANWENDUNG oder der WEBSITE durch den NUTZER in Kraft sind.
MOOVAGO behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern, indem die geänderten AGB in der ANWENDUNG und auf der WEBSITE online gestellt werden. Sofern nicht anders angegeben, werden die geänderten AGB mit ihrer Veröffentlichung anwendbar.

Die vorgenommenen Änderungen werden den KUNDEN und NUTZERN durch ihre einfache Veröffentlichung zur Kenntnis gebracht. Sie gelten als vorbehaltlos akzeptiert von jedem KUNDEN und NUTZER, der nach der Veröffentlichung auf die ANWENDUNG oder die WEBSITE zugreift.

Jeder neue DIENST, der neue Techniken oder neue Merkmale oder Funktionen zur Verbesserung der Qualität der bestehenden DIENSTE integriert, unterliegt ebenfalls den vorliegenden AGB, sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt.

Jeder KUNDE als juristische Person garantiert die Einhaltung dieser AGB durch alle seine Mitarbeiter, Angestellten und Vertreter.

Jeder NUTZER der DIENSTE erklärt, volljährig und voll geschäftsfähig zu sein.

ARTIKEL 4. GEGENSTAND

MOOVAGO entwickelt und bietet DIENSTE für seine NUTZER an.

  • Gewährt dem KUNDEN, der dies akzeptiert, ein Recht zur Fernnutzung der ANWENDUNG im SaaS-Modus,
  • MOOVAGO erbringt damit verbundene Dienstleistungen,
  • Der KUNDE verpflichtet sich, die vertragliche Gebühr zu zahlen.

ARTIKEL 5. WAHRUNG DER INTEGRITÄT DER WEBSITE UND DER ANWENDUNG

Bei der Nutzung der WEBSITE, der ANWENDUNG und ihrer DIENSTE verpflichtet sich jeder NUTZER, Folgendes zu unterlassen:

  • den INHALT der WEBSITE oder der ANWENDUNG in irgendeiner Weise zu ändern oder zu manipulieren,
  • Viren oder andere Technologien zu verbreiten, die der WEBSITE oder der ANWENDUNG oder den Interessen oder dem Eigentum von NUTZERN schaden könnten,
  • und allgemein jede Handlung, die die Integrität der WEBSITE oder der ANWENDUNG beeinträchtigen, sie beschädigen oder die Haftung von MOOVAGO gegenüber anderen NUTZERN oder Dritten begründen könnte.
 
Vorführung vor der Bestellung

MOOVAGO ermöglicht es jedem NUTZER, die Funktionsweise der ANWENDUNG und ihrer Funktionen kennenzulernen, indem er ein NUTZERKONTO 14 Tage lang testen kann.

Der Kunde erklärt daher, frei und unter seiner Verantwortung überprüft haben zu können, dass die Benutzeroberfläche der Anwendung, ihre Ergonomie, die von der Anwendung eingesetzten oder für ihre Nutzung erforderlichen Technologien seinen Erwartungen vollständig entsprechen und mit seiner IT- und Mobilumgebung kompatibel sind.

Der KUNDE kann keine Reklamation oder Rückerstattungsforderung mit der Begründung stellen, dass eines dieser Elemente nicht zufriedenstellend wäre oder irgendein Problem verursachen würde.

ARTIKEL 6. REGISTRIERUNG

Der KUNDE verpflichtet sich, die Registrierungsformulare nach Treu und Glauben auszufüllen und genaue Informationen bereitzustellen. Er verpflichtet sich, die Informationen in seinem Konto auf dem neuesten Stand zu halten. Er stellt folgende Informationen bereit: Nachname, Vorname, Postanschrift, Mobiltelefonnummer, E-Mail.

Jeder KUNDE und NUTZER verpflichtet sich, keine Identität vorzutäuschen oder eine falsche Identität zu verwenden, die Dritte irreführen könnte.

Der NUTZER verpflichtet sich, die Vertraulichkeit seines Passworts zu wahren, um ihm den Zugang zu allen oder einem Teil der DIENSTE und zu seinem NUTZERKONTO zu ermöglichen.

Der NUTZER kann daher nicht die Haftung von MOOVAGO geltend machen im Falle von Handlungen auf der WEBSITE oder in der ANWENDUNG durch einen Dritten, der im Besitz seines Passworts ist; es obliegt ihm, sich gegen diesen Dritten zu wenden. Generell erkennt der NUTZER an, dass MOOVAGO nicht verantwortlich ist für eine betrügerische Nutzung seines NUTZERKONTOS.

Der NUTZER verpflichtet sich, MOOVAGO so schnell wie möglich jede unbefugte Nutzung seines NUTZERKONTOS zu melden, sobald er davon Kenntnis erlangt hat.

ARTIKEL 7. ZUGANG ZUR ANWENDUNG UND ZUR WEBSITE

Um auf die ANWENDUNG und die WEBSITE zuzugreifen und sie zu nutzen, muss der NUTZER über ein kompatibles Telefon oder einen Computer oder ein mobiles Endgerät und einen Internetzugang verfügen.

Die WEBSITE ist unter folgender Adresse verfügbar: www.moovago.com

Die WEB-ANWENDUNG ist unter folgender Adresse verfügbar: moovago.app 

Die MOBILE ANWENDUNG kann kostenlos von den Plattformen „App Store » und „Google Play Store » auf folgende mobile Endgeräte heruntergeladen werden:

  • Apple® iPhone® Mobiltelefon oder Apple® iPad® Tablet
  • Mobiltelefon oder Tablet mit Android® Betriebssystem

Es obliegt dem NUTZER, über Hardware zu verfügen, die über eine Version des Betriebssystems und/oder des Internetbrowsers verfügt, die gleich oder höher ist als die von der ANWENDUNG geforderte.

Die Softwareversion der ANWENDUNG kann aktualisiert werden.

Der NUTZER muss sicherstellen, dass er die ANWENDUNG in ihrer neuesten verfügbaren Version aktualisiert und verwendet.

ARTIKEL 8. FINANZIELLE BEDINGUNGEN

Die Registrierung auf der WEBSITE und in der ANWENDUNG ist kostenlos, ausgenommen Abonnementkosten beim Mobilfunkanbieter, Verbindungs- und Internetzugangskosten sowie eventuelle zusätzliche Kosten für das Laden von Daten.

Der KUNDE abonniert dann die gewünschten Abonnements entsprechend seinen Bedürfnissen: WEBSITE-Abonnement, ANWENDUNGS-Abonnement, Multi-Plattform-Abonnement und entsprechend der Anzahl der NUTZER.

Der KUNDE hat die Möglichkeit, die DIENSTE 14 Tage lang kostenlos zu testen, wobei das Abonnement am 15. Tag in Kraft tritt.

Der Preis der Abonnements ist auf der WEBSITE angegeben.

Die anwendbaren Tarife sind diejenigen, die bei der Registrierung angegeben werden. Sie werden in Euro ohne Steuern ausgedrückt und unterliegen der Mehrwertsteuer.

Der Preis ist am Ende des 14-tägigen Testzeitraums per Bankeinzug, Kreditkarte oder Überweisung zu zahlen. Bei Nichtzahlung zu diesem Datum wird der Zugang zu den DIENSTEN unterbrochen.

Für vorzeitige Zahlung wird kein Skonto gewährt.

Das Abonnement ist jährlich. Es wird für eine Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen. Es wird bei Fälligkeit, entsprechend dem Jahrestag der Zahlung der ersten Monatsrate, durch stillschweigende Verlängerung für einen neuen Zeitraum von 12 Monaten verlängert, sofern nicht durch Einschreiben mit Rückschein unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens einem (1) Monat vor dem Jahrestag des Vertrags gekündigt wird.

Der Preis des Jahresabonnements ist entweder in 12 monatlichen Raten oder im Voraus in einer einzigen Rate zahlbar. Der KUNDE erkennt an, dass selbst bei Zahlung in monatlichen Raten der gesamte Abonnementpreis allein aufgrund des Abschlusses fällig ist.

Bei Zahlungsverzug werden automatisch und von Rechts wegen Verzugszinsen in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes an MOOVAGO fällig, ohne jegliche Formalität oder vorherige Mahnung. Jeder Zahlungsverzug führt zur sofortigen Fälligkeit aller vom KUNDEN geschuldeten Beträge, unbeschadet anderer Klagen, die MOOVAGO in diesem Zusammenhang erheben könnte.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen behält sich MOOVAGO das Recht vor, den Zugang zu den DIENSTEN auszusetzen.

ARTIKEL 9. GEISTIGES EIGENTUM

MOOVAGO ist ausschließlicher Eigentümer aller Rechte des geistigen Eigentums an der ANWENDUNG, der WEBSITE und deren INHALTEN, einzeln oder in ihrer Gesamtheit, vorbehaltlich der Rechte Dritter, deren Lizenz MOOVAGO nutzt.

Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 10 kann keine der Bestimmungen der AGB als Abtretung, Übertragung, Verkauf, Konzession, Darlehen, Vermietung oder Nutzungsgenehmigung ausgelegt werden, die direkt oder indirekt von MOOVAGO zugunsten eines KUNDEN oder NUTZERS bezüglich der ANWENDUNG, ihres INHALTS und/oder der DIENSTE gewährt wird.

ARTIKEL 10. NUTZUNGSLIZENZ

MOOVAGO gewährt dem NUTZER ein persönliches, nicht ausschließliches, widerrufliches, nicht übertragbares, nicht abtretbares Nutzungsrecht an der ANWENDUNG, dem INHALT und den DIENSTEN, ausschließlich für seine eigenen Bedürfnisse im Rahmen der Nutzung der ANWENDUNG und der DIENSTE, unter Ausschluss jeder anderen Zweckbestimmung.

Der NUTZER erwirbt keine Rechte des geistigen Eigentums an der ANWENDUNG, dem INHALT und/oder den DIENSTEN, noch irgendwelche anderen Rechte als die hierin gewährten.

Diese Lizenz gewährt dem NUTZER kein Nutzungsrecht am INHALT. Der NUTZER verpflichtet sich daher, den INHALT nicht zu reproduzieren, darzustellen, anzupassen und/oder zu verwerten.

Der NUTZER verpflichtet sich ausdrücklich, dass die Nutzung der ANWENDUNG und der DIENSTE in keinem Fall die Rechte von MOOVAGO verletzt und insbesondere, dass diese Nutzung keine Rechtsverletzung, unlauteren Wettbewerb oder Schmarotzertum darstellt.

ARTIKEL 11. PERSONENBEZOGENE DATEN

MOOVAGO verpflichtet sich, die geltenden Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhalten, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016.

11.1 Datenerhebung

Für die Zwecke der Bearbeitung seiner Registrierung erhebt MOOVAGO die personenbezogenen Daten des NUTZERS: Nachname, Vorname, E-Mail-Adresse, Tätigkeit, Mobiltelefonnummer. Die Pflichtfelder sind mit einem * gekennzeichnet.

Diese Daten sind für die Bearbeitung der Registrierung obligatorisch.

Der NUTZER verfügt über ein Auskunftsrecht, ein Berichtigungsrecht, ein Recht auf Löschung der ihn betreffenden Daten sowie das Recht, die Übertragbarkeit der bereitgestellten Daten zu verlangen.

Der NUTZER hat das Recht, aus legitimen Gründen der Verarbeitung seiner Daten zu widersprechen oder die Einschränkung dieser Verarbeitungen zu verlangen.

Der NUTZER hat auch das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen der Verarbeitung seiner Daten zu Zwecken des Direktmarketings sowie dem Profiling zu widersprechen, wenn dieses zu diesem Zweck durchgeführt wird.

Die Ausübung dieser Rechte erfolgt über folgende E-Mail-Adresse: contact[@]moovago.com

Der Verantwortliche für die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten der NUTZER ist der Geschäftsführer von MOOVAGO.

Die Speicherung und Verarbeitung der oben aufgeführten Daten dient folgenden Zwecken:

  • Verwaltung der Geschäftsbeziehung,
  • Rechnungsstellung.

11.2 Dauer der Datenspeicherung

Die Daten werden 5 Jahre ab Ende der Geschäftsbeziehungen aufbewahrt, um die gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber den Behörden und Justizbehörden zu erfüllen.

11.3 Datensicherheit

MOOVAGO ergreift alle notwendigen Maßnahmen, um die Sicherheit der gespeicherten Daten zu gewährleisten, insbesondere um unbefugten Dritten den Zugriff zu verwehren.

11.4 Kundendaten des NUTZERS, die Gegenstand der DIENSTE sind

MOOVAGO verarbeitet in seiner Eigenschaft als Auftragsverarbeiter ausschließlich die personenbezogenen Daten der Kunden des NUTZERS, die Gegenstand der DIENSTE sind, auf Anweisung des KUNDEN oder NUTZERS in seiner Eigenschaft als Verantwortlicher.

MOOVAGO verpflichtet sich, die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß den Anweisungen des KUNDEN oder NUTZERS durchzuführen, es sei denn, eine solche Verarbeitung oder Übertragung ist nach geltendem Recht erforderlich. Dans cette hypothèse, In diesem Fall informiert MOOVAGO den KUNDEN über das Bestehen solcher rechtlicher Verpflichtungen vor der Verarbeitung oder Übertragung, sofern das Gesetz dies nicht aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses verbietet.

Der KUNDE betraut MOOVAGO mit folgenden Verarbeitungen personenbezogener Daten:

  • Speicherung, Aufbewahrung, Extraktion, Einsichtnahme.

MOOVAGO verpflichtet sich, den KUNDEN unverzüglich zu informieren, wenn er der Ansicht ist, dass eine Anweisung einen Verstoß gegen die für die Verarbeitung personenbezogener Daten geltende Gesetzgebung darstellt, insbesondere die Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Pflichten des Auftragsverarbeiters gegenüber dem Verantwortlichen

Die vom KUNDEN oder NUTZER in der ANWENDUNG oder auf der WEBSITE eingegebenen personenbezogenen Daten werden von MOOVAGO gemäß den Anweisungen des KUNDEN verarbeitet.

Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich außerdem, die geltende Datenschutzgesetzgebung jederzeit einzuhalten.

MOOVAGO verpflichtet sich, alle erforderlichen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere alle zusätzlichen Maßnahmen, umzusetzen, um sicherzustellen, dass die verarbeiteten Daten nicht versehentlich oder unrechtmäßig zerstört, verloren, beschädigt oder unbefugten Dritten zur Kenntnis gebracht, kompromittiert oder in einer Weise verarbeitet werden, die gegen die geltende Datenschutzgesetzgebung verstößt.

MOOVAGO stellt sicher, dass seine Mitarbeiter, die zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugt sind, einer Vertraulichkeitspflicht unterliegen.

Auf Verlangen des Verantwortlichen verpflichtet sich MOOVAGO, ihm die erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, um die Einhaltung aller seiner Verpflichtungen im Hinblick auf die geltende Gesetzgebung und diesen Vertrag nachzuweisen, insbesondere die Umsetzung der erforderlichen technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen.

MOOVAGO verpflichtet sich, den Verantwortlichen unverzüglich zu benachrichtigen bei Unterbrechung einer Operation, Verdacht auf Verletzung von Datenschutzbestimmungen oder bei jeder anderen Unregelmäßigkeit im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten. Im Falle einer Sicherheitsverletzung, die insbesondere zu einer Zerstörung, einem Verlust, einer versehentlichen oder unrechtmäßigen Veränderung, Offenlegung oder unbefugtem Zugriff führt, verpflichtet sich MOOVAGO, den Verantwortlichen spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung der Verletzung zu informieren. Auf Verlangen des Verantwortlichen muss der Auftragsverarbeiter ihn unterstützen, um den Umfang der Sicherheitsverletzung zu klären, insbesondere bei der Vorbereitung jeglicher Meldung an die Aufsichtsbehörde und/oder die betroffenen Personen.

Auf Verlangen des Verantwortlichen muss MOOVAGO ihn bei der Durchführung und Vervollständigung der Datenschutz-Folgenabschätzung unterstützen, insbesondere bei eventuellen vorherigen Konsultationen der Aufsichtsbehörde unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der von MOOVAGO gespeicherten Informationen.

MOOVAGO stellt dem Verantwortlichen die erforderliche Dokumentation zur Verfügung, um die Einhaltung aller seiner Verpflichtungen nachzuweisen und die Durchführung von Audits, einschließlich Inspektionen, durch den Verantwortlichen oder einen von ihm beauftragten Auditor zu ermöglichen und zu diesen Audits beizutragen.

Wenn MOOVAGO oder ein anderer Daten verarbeitender Auftragsverarbeiter einen Zugangs-, Widerspruchs- oder sonstigen Rechtsausübungsantrag einer betroffenen Person erhält, muss MOOVAGO den Verantwortlichen unverzüglich informieren, damit dieser sich um den Antrag kümmert, es sei denn, MOOVAGO ist in der Lage, den Antrag selbst zu bearbeiten. Auf Verlangen des Verantwortlichen muss der Auftragsverarbeiter ihn bei der Beantwortung des Antrags unterstützen.

Die Inanspruchnahme von Unterauftragsverarbeitern

MOOVAGO darf einen anderen Auftragsverarbeiter (den Unterauftragsverarbeiter) für die in dieser Vereinbarung vorgesehene Verarbeitung personenbezogener Daten nur nach vorheriger Zustimmung des Verantwortlichen hinzuziehen.

Vor der Übermittlung personenbezogener Daten an den Unterauftragsverarbeiter muss MOOVAGO sicherstellen, dass die gleichen Datenschutzverpflichtungen aus dieser Vereinbarung in einem Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Unterauftragsverarbeiter vereinbart werden. MOOVAGO bleibt gegenüber dem Verantwortlichen vollständig verantwortlich für die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung, die er seinem Auftragsverarbeiter anvertraut hat.

Wenn personenbezogene Daten an einen ausländischen Unterauftragsverarbeiter übermittelt werden, muss der Auftragsverarbeitungsvertrag erwähnen, dass das französische Datenschutzrecht auf den Unterauftragsverarbeiter anwendbar ist. Darüber hinaus muss der Vertrag, wenn der Unterauftragsverarbeiter in einem EU- oder EWR-Mitgliedstaat ansässig ist, erwähnen, dass die Bestimmungen der im Land des Unterauftragsverarbeiters geltenden Datenschutzgesetzgebung, insbesondere die Meldepflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden, eingehalten werden müssen.

Wenn die Inanspruchnahme des Unterauftragsverarbeiters vom Verantwortlichen genehmigt wird, obwohl dieser in einem Drittland ansässig ist, das als nicht angemessen schützend gilt und nicht im Rahmen des „Privacy Shield » oder eines anderen gleichwertigen Zertifizierungssystems zertifiziert ist, muss MOOVAGO einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen, der den von der Europäischen Kommission angenommenen Standardvertragsklauseln für Übermittlungen entspricht.

MOOVAGO informiert den Verantwortlichen, dass er derzeit folgende Auftragsverarbeiter in Anspruch nimmt: GOOGLE.

ARTIKEL 12. VERFÜGBARKEIT DER DIENSTE – KÜNDIGUNG

MOOVAGO bemüht sich, den NUTZERN eine WEBSITE und eine ANWENDUNG bereitzustellen, die 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche zugänglich sind, außer im Falle höherer Gewalt oder des Eintritts eines Ereignisses außerhalb der Kontrolle von MOOVAGO und vorbehaltlich eventueller Ausfälle und Wartungsarbeiten, die für das ordnungsgemäße Funktionieren der ANWENDUNG und der WEBSITE erforderlich sind.

MOOVAGO wird sich bemühen, die NUTZER über jede Wartungsarbeit zu informieren, die Haftung von MOOVAGO kann jedoch nicht geltend gemacht werden im Falle der Nichtverfügbarkeit der WEBSITE, der ANWENDUNG oder der DIENSTE aufgrund von Wartungsarbeiten, auch wenn diese nicht geplant waren.

ARTIKEL 13. HAFTUNG

13.1 Haftung des NUTZERS

Jeder Nutzer verpflichtet sich, die WEBSITE und die ANWENDUNG in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften zu nutzen und zu verwenden, insbesondere unter Wahrung der Rechte Dritter.

13.2 Haftung von MOOVAGO

MOOVAGO kann nicht für Unterbrechungen und Änderungen der WEBSITE, der ANWENDUNG und der DIENSTE haftbar gemacht werden. Es obliegt den NUTZERN, alle nützlichen Vorkehrungen zu treffen, um die Kundendaten zu sichern, die sie in die ANWENDUNG eingeben. Die Haftung von MOOVAGO kann nicht geltend gemacht werden, insbesondere nicht für den Verlust von in der ANWENDUNG gespeicherten Daten oder Informationen, noch für direkte oder indirekte Schäden oder Verluste jeglicher Art, die sich aus der Verwaltung, Nutzung, Verwendung, Unterbrechung oder Fehlfunktion der ANWENDUNG ergeben.

Die Haftung von MOOVAGO kann nicht im Falle höherer Gewalt oder von seinem Willen unabhängiger Tatsachen geltend gemacht werden, insbesondere im Falle einer Unterbrechung der WEBSITE oder der ANWENDUNG oder der DIENSTE infolge eines Ausfalls des Kommunikationsnetzes (elektronische Kommunikationsnetze, Stromnetze usw.) oder des Internetanbieters des NUTZERS.

Es obliegt jedem NUTZER, alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um seine eigenen auf seinen Computer- und Telefongeräten gespeicherten Daten und/oder Software vor jeglicher Beeinträchtigung zu schützen.

Der NUTZER erklärt, die Eigenschaften und Grenzen des Internets zu kennen und zu akzeptieren, insbesondere die funktionalen Eigenschaften und technischen Leistungen des Internets; Probleme im Zusammenhang mit der Verbindung und/oder dem Zugang zum Internet und/oder zu Websites; Probleme im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit und Überlastung der Netze; Probleme im Zusammenhang mit Ausfällen oder Überlastung der Netze; Probleme im Zusammenhang mit Übertragungszeiten, dem Zugriff auf online gestellte Informationen, Antwortzeiten zum Anzeigen, Einsehen, Abfragen oder anderweitigen Übertragen von Daten; Unterbrechungsrisiken; fehlender Schutz bestimmter Daten vor möglicher Zweckentfremdung oder Hacking; Risiken einer Kontamination durch mögliche Viren, die in diesen Netzen zirkulieren usw., für die die Haftung von MOOVAGO nicht geltend gemacht werden kann.

MOOVAGO kann nicht haftbar gemacht werden:

  • bei Ausfall, Verlust, Verzögerung oder Fehler bei der Datenübertragung, die außerhalb seiner Kontrolle liegen;
  • für das Senden von Nachrichten und/oder Daten an eine falsche, fehlerhafte oder unvollständige Adresse;
  • wenn Daten aus irgendeinem Grund nicht bei ihm eingehen oder wenn die empfangenen Daten unleserlich oder unmöglich zu verarbeiten sind;
  • in dem Fall, dass der NUTZER nicht in der Lage ist, auf die WEBSITE, die ANWENDUNG und/oder die DIENSTE zuzugreifen oder sie zu nutzen, aus Gründen, die nicht mit der Struktur der ANWENDUNG oder der WEBSITE zusammenhängen;
  • wenn aus irgendeinem Grund die Verbindung unterbrochen werden müsste.
 

Darüber hinaus lehnt MOOVAGO jede Haftung bei unsachgemäßer Verwendung des Endgeräts oder Computers und/oder bei Zwischenfällen im Zusammenhang mit der Verwendung des Endgeräts bei der Nutzung der ANWENDUNG oder WEBSITE ab. MOOVAGO kann in keinem Fall für Schäden jeglicher Art haftbar gemacht werden, die NUTZERN, ihren Endgeräten, ihrer Computer- und Telefonausrüstung und den darauf gespeicherten Daten zugefügt werden, noch für die daraus resultierenden Folgen für ihre persönliche, berufliche oder kommerzielle Tätigkeit.

ARTIKEL 14. GEOLOKALISIERUNG

Die Nutzung der Geolokalisierungsfunktion der ANWENDUNG erfordert die vorherige ausdrückliche Zustimmung des NUTZERS zur Geolokalisierung. Dazu muss der NUTZER, falls gewünscht, die Geolokalisierungsfunktion direkt in den Einstellungen seines mobilen Endgeräts aktivieren.

ARTIKEL 15. ANWENDBARES RECHT – RECHTSSTREITIGKEITEN

Diese AGB unterliegen dem französischen Recht.

Alle Streitigkeiten, zu denen diese AGB Anlass geben könnten, sowohl hinsichtlich ihrer Gültigkeit, ihrer Auslegung, ihrer Ausführung, ihrer Beendigung, ihrer Folgen und ihrer Nachwirkungen, werden den zuständigen Gerichten im Bezirk des Firmensitzes von MOOVAGO vorgelegt.

ARTIKEL 16. BENACHRICHTIGUNG

Jede Benachrichtigung an uns muss gerichtet werden an:

MOOVAGO

Kontakt: Herr Franck DUBOIS

Adresse des Firmensitzes: 82 Boulevard des Arandelles 79180 Chauray

Telefonnummer: 05 54 54 04 60

E-Mail-Adresse: contact[@]moovago.com

Jede für den NUTZER bestimmte Benachrichtigung wird grundsätzlich per E-Mail an die bei der Registrierung angegebene Adresse gesendet.

ARTIKEL 17. TEILNICHTIGKEIT

Die Ungültigkeit einer der Klauseln dieser AGB würde nicht zur Ungültigkeit der gesamten AGB führen, es sei denn, die betreffende Klausel kann als wesentlich und bestimmend angesehen werden und ihre Ungültigkeit stellt das allgemeine Gleichgewicht dieser AGB in Frage.

Teil 2: Allgemeine Bedingungen des Empfehlungsprogramms

ARTIKEL 1. Über das Programm

Die allgemeinen Bedingungen des Empfehlungsprogramms regeln das von MOOVAGO angebotene Empfehlungsprogramm, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) mit einem Stammkapital von 5.000 €, mit Sitz in 82 Boulevard des Arandelles 79180 in CHAURAY, eingetragen im Handelsregister von Niort unter der Nummer 841412497, vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn Franck DUBOIS.

Die Teilnahme des Empfehlenden und des Geworbenen am Empfehlungsprogramm impliziert die vollständige und vorbehaltlose Annahme der AEB (Allgemeine Empfehlungsbedingungen), die jederzeit auf der Website MOOVAGO.com zugänglich sind.

MOOVAGO kann jederzeit und nach eigenem Ermessen Änderungen vornehmen, vorbehaltlich ihrer Benachrichtigung auf beliebige Weise, einschließlich per E-Mail, und diese Änderungen werden dann sofort für die Parteien anwendbar.

ARTIKEL 2. Definitionen

  • « Empfehlender » bezeichnet die natürliche Person, die eine gültige und kostenpflichtige MOOVAGO-Sitzung nutzt, die von ihrem eigenen Unternehmen oder dem seines Auftraggebers bereitgestellt wird und den allgemeinen Nutzungsbedingungen der MOOVAGO-Software unterliegt. Für den Fall, dass das Empfehlungsprogramm von einem Mitarbeiter, Angestellten oder einer von einem Kunden von MOOVAGO beauftragten Person durchgeführt wird, garantiert diese Person, berechtigt zu sein, diese Bedingungen im Namen der betreffenden juristischen Person abzuschließen;
  • « Geworbener » bezeichnet die juristische Person, die ein Abonnement der Software über den Empfehlungslink eines Empfehlenden oder auf andere von MOOVAGO akzeptierte Weise abschließt.
  • « Belohnung » bezeichnet die vom Empfehlenden gewählte Gegenleistung beim Ausfüllen des dafür vorgesehenen Formulars über den Empfehlungslink eines Empfehlenden oder auf andere von MOOVAGO akzeptierte Weise;
    Diese Belohnung erfolgt in Form von: 1) entweder dem Nettobetrag in Euro, der vom MOOVAGO an den Empfehlenden in Form einer Gutschrift auf seine nächste Fälligkeit ausgezahlt wird, im Falle eines Abonnementabschlusses der Software durch einen seiner Geworbenen, vorbehaltlich der endgültigen Annahme durch MOOVAGO 2) oder der Übergabe eines Geschenkgutscheins an den Empfehlenden auf Anfrage und nur für angestellte Vertriebsmitarbeiter (siehe genaue Bedingungen in Teil 5).
  • « Empfehlungsprogramm » bezeichnet das kostenlos von MOOVAGO angebotene und durch die Allgemeinen Empfehlungsbedingungen geregelte Empfehlungsprogramm, das es dem Empfehlenden ermöglicht, sofern die Bedingungen erfüllt sind, eine Belohnung zu erhalten.
  • « Empfehlungslink » bezeichnet den von MOOVAGO generierten und dem Empfehlenden zugewiesenen Link, der über seine Sitzung zugänglich ist und den er mit Dritten teilen kann, um einen Abonnementabschluss zu ermöglichen.
  • « Sitzung » bezeichnet ein gültiges und kostenpflichtiges Konto eines Empfehlenden oder Geworbenen, das Zugang zur Software gewährt.
  • « Konto » bezeichnet alle miteinander verbundenen Sitzungen, die vom Empfehlenden, vom Geworbenen oder den Unternehmen gehalten werden, die sie beschäftigen oder beauftragen.
  • « Abschluss » bezeichnet den Abschlussantrag, den ein Geworbener bei MOOVAGO stellt, um über ein Konto zu verfügen und auf die Software zuzugreifen. Der Abschluss muss, um wirksam zu sein, von MOOVAGO akzeptiert werden.
  • « Software » bezeichnet das Softwareangebot namens « MOOVAGO », das von MOOVAGO im „Software as a Service » (SaaS)-Modus entwickelt wurde.
  • « Werbematerial » bezeichnet alle Kommunikationsmittel (Logos, Banner usw.), die MOOVAGO dem Empfehlenden zur Verfügung stellt, um für die Software zu werben.

ARTIKEL 3. Registrierung des Empfehlenden beim Empfehlungsprogramm

Jeder Empfehlende, der über eine gültige Sitzung verfügt, kann am Empfehlungsprogramm von MOOVAGO teilnehmen.

Die Registrierung beim Empfehlungsprogramm erfolgt ausschließlich nach Wahl des Empfehlenden:

  • Durch Teilen des von seiner Sitzung aus zugänglichen Empfehlungslinks;
  • Durch Übermittlung der Kontaktinformationen seiner Geworbenen über das von seiner Sitzung aus zugängliche Empfehlungsformular oder auf jede andere von MOOVAGO autorisierte Weise (E-Mail, Telefonanruf, SMS).
    Es wird keine Belohnung ausgezahlt, wenn die Registrierung nicht unter den oben genannten Bedingungen erfolgt.
 

Der Empfehlende verpflichtet sich dann:

  • MOOVAGO alle wahrheitsgemäßen und genauen Informationen zur Verfügung zu stellen, insbesondere solche, die sich auf seine rechtliche Identifikation oder die seiner Geworbenen beziehen;
  • Die ihm obliegenden Verpflichtungen bei der Ausführung dieser Allgemeinen Empfehlungsbedingungen einzuhalten;
  • Jegliche Werbung für die Software auf loyale Weise sicherzustellen.
 

MOOVAGO behält sich das Recht vor, die Teilnahme eines Empfehlenden am Empfehlungsprogramm anzunehmen oder abzulehnen, insbesondere wenn:

  • Der Empfehlende, der beabsichtigt, das Werbematerial zu verwenden, Websites mit illegalem Charakter betreibt, die illegale Inhalte enthalten oder nicht den geltenden Gesetzen und Vorschriften und den Rechten Dritter entsprechen (wie rassistische, diffamierende oder zu jeder Form von Diskriminierung oder Extremismus anstiftende Äußerungen) oder die dem Image von MOOVAGO oder der Software schaden könnten.
  • Der Geworbene bereits über eine gültige und kostenpflichtige MOOVAGO-Sitzung verfügt.
  • Der Geworbene ein ehemaliger Kunde von MOOVAGO ist.
  • Der Geworbene bereits von MOOVAGO identifiziert und kontaktiert wurde oder bereits ein Verhandlungsprozess zwischen dem Geworbenen und MOOVAGO läuft.
 

Keine Bestimmung der Allgemeinen Empfehlungsbedingungen darf so ausgelegt werden, dass sie dem Empfehlenden die Eigenschaft eines Vertreters oder Beauftragten von MOOVAGO verleiht oder ihm irgendeine Befugnis einräumt, die die Haftung von MOOVAGO begründen könnte.

Der Empfehlende ist in keiner Weise beauftragt, MOOVAGO in irgendeiner Weise gegenüber Dritten, insbesondere gegenüber seinen Geworbenen, zu verpflichten.

ARTIKEL 4. Modalitäten der Werbung für die MOOVAGO-Software durch den Empfehlenden im Rahmen des Empfehlungsprogramms

Jeder Empfehlende verfügt über seine Sitzung über einen Empfehlungslink zur Weitergabe an Dritte und über Werbematerial zu Marketingzwecken, insbesondere in sozialen Netzwerken (Logos, Banner oder andere Kommunikationsmittel). MOOVAGO wird sein Bestes tun, um die Wirksamkeit des Empfehlungslinks sicherzustellen. Der Empfehlende kann MOOVAGO kontaktieren, um weitere Kommunikationsmittel zu erhalten, ohne dass MOOVAGO verpflichtet ist, diese bereitzustellen.

MOOVAGO verpflichtet sich, die vom Empfehlenden übermittelten Informationen unter Beachtung des Empfehlungsprogramms zu verwenden. Personenbezogene Daten, die möglicherweise vom Empfehlenden übermittelt werden, werden gemäß dessen Anfrage ausschließlich für den Versand von E-Mails oder telefonische Kontaktaufnahmen zu Zwecken der Verkaufsakquise verarbeitet und werden von MOOVAGO nicht für andere Zwecke als die Verkaufsakquise aufbewahrt.

Im Falle eines von ihr bestätigten Abschlusses zahlt MOOVAGO die vom Empfehlenden gewählte Belohnung an diesen unter den in Artikel 5 der Allgemeinen Empfehlungsbedingungen festgelegten Bedingungen aus.

Wenn der Empfehlende aktiv am Empfehlungsprogramm teilnimmt, gestattet MOOVAGO ihm, die Software auf nicht-exklusiver Basis zu bewerben, indem er:

  • Den Empfehlungslink und/oder das Werbematerial auf seiner Website und auf von Dritten herausgegebenen Websites reproduziert (unter Beachtung deren allgemeiner Nutzungsbedingungen) oder von den auf seinen Namen eröffneten Konten in sozialen Netzwerken teilt, die über seine Sitzung oder über die Share-Buttons zugänglich sind;
  • Per E-Mail an alle juristischen Personen aus seinem beruflichen, familiären und/oder Freundeskreis Einladungen zum Abschluss eines Abonnements der Software sendet: Der von MOOVAGO verfasste E-Mail-Inhalt kann vom Empfehlenden geändert werden und enthält notwendigerweise den Empfehlungslink;
  • MOOVAGO über die auf seiner Sitzung zugänglichen Formulare die Kontaktdaten aller juristischen Personen aus seinem Familien- und/oder Freundeskreis mitteilt, die an der Software interessiert sein könnten.
 

Wenn er den Empfehlungslink und/oder jegliches Werbematerial im Internet reproduziert, insbesondere auf seiner Website oder in sozialen Netzwerken, verpflichtet sich der Empfehlende zu überprüfen, dass:

  • Diese keine illegalen Inhalte enthalten (insbesondere rassistische, diffamierende und herabsetzende) oder geeignet sind, das Image von MOOVAGO oder der Software zu beeinträchtigen;
  • Der Herausgeber der Websites oder sozialen Netzwerke die Veröffentlichung von Werbelinks auf seiner Website genehmigt hat.
 

Wenn der Empfehlende die Software per E-Mail bewirbt, darf er auf keinen Fall:

  • E-Mails versenden, die aufgrund ihres sich wiederholenden Charakters als Spam angesehen werden könnten. Der Empfehlende verpflichtet sich, die Einhaltung des geänderten Gesetzes Nr. 78-17 vom 6. Januar 1978 über Informatik, Dateien und Freiheiten sicherzustellen, insbesondere im Hinblick auf die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten;
  • Werbe-E-Mails an Personen außerhalb seines beruflichen, familiären und/oder Freundeskreises zu senden;
  • Den Empfehlungslink in den an Dritte gesendeten E-Mails zu löschen, zu entfernen oder zu ändern;
  • Illegale Nachrichten in den zur Werbung für die Software gesendeten E-Mails hinzuzufügen, insbesondere diffamierende, beleidigende, herabsetzende Äußerungen, Nachrichten ohne Bezug zur Software oder Nachrichten, die für mit MOOVAGO konkurrierende Produkte und/oder Dienstleistungen werben.

Artikel 5. Bedingungen für die Auszahlung der Belohnung an den Empfehlenden durch MOOVAGO

Die Belohnung ist unter den nachstehend definierten Bedingungen fällig, wenn der Geworbene ein Abonnement der Software unter den in Artikel 3 beschriebenen Bedingungen abschließt, das zur Eröffnung einer kostenpflichtigen Sitzung führt, und vorbehaltlich der Annahme durch MOOVAGO. Dieser Abschluss ist aktiv, sobald die IBAN im Rahmen der Bestätigung des MOOVAGO-Abonnementangebots ausgefüllt ist.

Der Empfehlende kann keine Belohnung erhalten:

  • Wenn er mit seinen Zahlungen an MOOVAGO nicht auf dem aktuellen Stand ist oder keine gültige und kostenpflichtige Sitzung mehr besitzt.
  • Wenn er sich nicht gemäß den in Artikel 3 der AEB vorgesehenen Modalitäten registriert hat;
  • Im Falle einer Verlängerung eines Software-Abonnements durch einen Geworbenen;
  • Im Falle der Hinzufügung von Lizenzen, Optionen oder zusätzlichen Tools durch einen Geworbenen.
 

MOOVAGO bleibt frei, den Abschluss eines Geworbenen anzunehmen oder abzulehnen, ohne seine Entscheidung gegenüber dem Empfehlenden rechtfertigen zu müssen.

Für den Fall, dass ein Geworbener den Abschluss storniert oder aus irgendeinem Grund eine Rückerstattung seiner Zahlung erhält, verliert der Empfehlende das Recht auf die betreffende Belohnung oder muss, falls er sie bereits erhalten hat, die Belohnung an MOOVAGO zurückzahlen.

Wenn der Empfehlende die Allgemeinen Empfehlungsbedingungen, die Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen der Software und die geltenden Gesetze nicht einhält, kann das Empfehlungsprogramm ausgesetzt werden und ihm können alle Rechte auf noch nicht ausgezahlte Belohnungen entzogen werden, auch um eine etwaige unbezahlte Forderung des Empfehlenden auszugleichen.

Als Gegenleistung für den Abschluss eines Software-Abonnements durch einen Geworbenen und vorbehaltlich der Annahme durch MOOVAGO wird der Empfehlende von MOOVAGO in Form einer Belohnung vergütet, nämlich einer Gutschrift, die bei seiner nächsten Fälligkeit gültig ist und dem Nettobetrag eines Monats MOOVAGO-Abonnement entspricht, ausgenommen der vom Geworbenen abgeschlossenen Optionen und zusätzlichen Tools. Dieser Betrag bezieht sich nur auf das erste Abschlussjahr des Geworbenen. Die Verlängerung des Abonnements des Geworbenen gibt dem Empfehlenden keinen Anspruch auf eine zusätzliche Belohnung.

Der Empfehlende kann die erhaltenen Belohnungen aus den Abschlüssen mehrerer Geworbener kumulieren.

Wenn der Empfehlende ein angestellter Vertriebsmitarbeiter eines Unternehmens ist, kann er bei einem MOOVAGO-Berater per E-Mail oder Telefon beantragen, stattdessen einen Geschenkgutschein im Wert von 20 (zwanzig) Euro inkl. MwSt. zu erhalten. Die Annahme dieser Anfrage erfolgt nach Ermessen von MOOVAGO.

Für den Fall, dass der Empfehlende eine Gutschrift als Belohnung erhält, ist die Gesamtsumme seiner Belohnungen auf 100 % des Betrags des Jahresabonnements des Empfehlenden begrenzt, einschließlich Optionen und zusätzlicher Tools.

Für den Fall, dass der Empfehlende Geschenkgutscheine als Belohnung erhält, ist die Gesamtsumme seiner Belohnungen auf 9 Geschenkgutscheine pro Jahr begrenzt (d. h. 180 (einhundertachtzig) Euro inkl. MwSt.).

Die Belohnungen können vom Empfehlenden erst bezogen werden, wenn er ausdrücklich darum gebeten hat.

Die Belohnungen werden unter folgenden Bedingungen ausgezahlt:

  • Der Empfehlende hat sich gemäß den in Artikel 3 dieser Allgemeinen Empfehlungsbedingungen vorgesehenen Modalitäten registriert;
  • Im Falle eines unbeabsichtigten Versäumnisses der Auszahlung der Belohnung durch Moovago hat der Empfehlende ab dem Datum des Abschlusses des Geworbenen 18 (achtzehn) Monate Zeit, die Auszahlung seiner Belohnung zu beantragen, andernfalls verliert er alle Rechte auf die Belohnung;
  • Der Empfehlende ist mit der Zahlung der Rechnungen von MOOVAGO auf dem aktuellen Stand.
 

Die Belohnung wird an den Empfehlenden nach Erhalt der ersten Zahlung des Geworbenen durch MOOVAGO ausgezahlt, entweder bei Zahlung in einer jährlichen Rate nach Zahlung der jährlichen Rate oder bei Zahlung in 12 monatlichen Raten nach Zahlung der ersten monatlichen Rate.

Artikel 5. Belohnung des Geworbenen

Der Geworbene erhält seinerseits einen Monat kostenloses Abonnement, das wie folgt angewendet wird:

  • Nach Abschluss seines MOOVAGO-Abonnements erhält der Geworbene einen kostenlosen Monat, der in seinem Abonnement enthalten ist und zu den ursprünglich vorgesehenen 12 (zwölf) Monaten hinzukommt.
  • Dieser kostenlose Monat umfasst das Äquivalent eines Monats MOOVAGO-Abonnement für das gesamte Konto des Geworbenen; alle Lizenzen, Optionen und zusätzlichen Tools inbegriffen.
  • Der kostenlose Monat wird auf das Konto angewendet, sobald das Abonnement des Geworbenen abgeschlossen ist.
  • Die Vertragsbindungsfrist des Geworbenen beginnt mit dem Abschluss seines Abonnements bei MOOVAGO. Im Rahmen der Empfehlung beträgt die gesamte Vertragsbindungsfrist des Geworbenen 13 (dreizehn) Monate.

Jede Verlängerung gibt dem Geworbenen keinen Anspruch auf eine zusätzliche Belohnung. Seine Vertragsbindungsfrist im Rahmen einer Verlängerung beträgt dann 12 Monate, wie ursprünglich in den AGB vorgesehen.

Im Falle eines unbeabsichtigten Versäumnisses seitens MOOVAGO, dem Geworbenen seine Belohnung zu gewähren, hat dieser ab der vermuteten Anwendung dieser Belohnung auf seine Fälligkeit 12 (zwölf) Monate Zeit, sich bei seinem MOOVAGO-Berater zu melden.

MOOVAGO behält sich das Recht vor, diese Belohnung nicht zu gewähren, wenn der Geworbene mit seinen Zahlungen nicht auf dem aktuellen Stand ist.

Artikel 6. Geistiges Eigentum

Die Software und das Werbematerial gehören MOOVAGO und sind durch Rechte des geistigen Eigentums geschützt.

Der Empfehlende ist berechtigt, das von MOOVAGO zur Verfügung gestellte Werbematerial innerhalb der durch die Allgemeinen Empfehlungsbedingungen gewährten Grenzen zu verwenden. Alle Rechte, die dem Empfehlenden nicht ausdrücklich durch die Allgemeinen Empfehlungsbedingungen gewährt werden, sind vorbehalten.

Für die Dauer der Allgemeinen Empfehlungsbedingungen gewährt MOOVAGO dem Empfehlenden das Recht, das Werbematerial im Internet zu verbreiten, das die ihm gehörenden Marken, Namen, Logos und Slogans umfassen kann, und zwar im Rahmen der von MOOVAGO zur Verwendung dieser Elemente bereitgestellten Anweisungen und ausschließlich für das Empfehlungsprogramm.

Mit Ausnahme des oben genannten Nutzungsrechts gewähren die Allgemeinen Empfehlungsbedingungen dem Empfehlenden keine anderen Rechte des geistigen Eigentums und insbesondere keine Rechte an der von MOOVAGO bereitgestellten technischen und kommerziellen Dokumentation, die vollständiges und ausschließliches Eigentum von MOOVAGO bleibt.

MOOVAGO behält sich das Recht vor, die Module und Funktionen der Software nach eigenem Ermessen jederzeit und ohne Vorankündigung zu entfernen oder weiterzuentwickeln, ohne dass seine Haftung diesbezüglich vom Empfehlenden oder Geworbenen geltend gemacht werden kann.

Artikel 7. Haftung und Garantien der Parteien

MOOVAGO garantiert nicht, dass die Software frei von Anomalien oder Fehlern sein wird, noch dass die Software ohne Unterbrechung oder Fehlfunktion funktionieren wird. Updates der Software können an jedem Tag erfolgen und können eine Dienstunterbrechung für einen kurzen Zeitraum verursachen. MOOVAGO behält sich auch das Recht vor, jegliche technische Wartungs- oder Verbesserungsmaßnahmen an der Software durchzuführen, um deren ordnungsgemäße Funktion sicherzustellen. Die Unterbrechung gibt dem Empfehlenden keinen Anspruch auf Entschädigung.

MOOVAGO ist in keinem Fall direkt oder indirekt verantwortlich für Schäden, die Empfehlenden, Geworbenen oder Dritten im Rahmen der Durchführung des Empfehlungsprogramms aufgrund von Verschulden der Empfehlenden oder Geworbenen zugefügt werden.

MOOVAGO behält sich das Recht vor, die Online-Stellung des Empfehlungsprogramms ohne Vorankündigung oder Entschädigung zu beenden.

Der Empfehlende verpflichtet sich, den Empfehlungslink und das Werbematerial unter seiner alleinigen und vollständigen Verantwortung in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Gebräuchen zu verbreiten.

Der Empfehlende garantiert, dass jede Teilnahme am Empfehlungsprogramm unter Einhaltung der geltenden Gesetze und der AGB oder AGN der sozialen Netzwerke erfolgt und dass er die Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten einhält. Der Empfehlende garantiert, dass er das Werbematerial nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von MOOVAGO ändern wird. Der Empfehlende wird MOOVAGO (sowie seine verbundenen Unternehmen, deren Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter und Beauftragte) von allen Ansprüchen oder Forderungen, einschließlich Anwaltskosten, eines Dritten aufgrund der Verletzung der Allgemeinen Empfehlungsbedingungen, seines missbräuchlichen Gebrauchs des Empfehlungsprogramms, des Werbematerials, des Empfehlungslinks oder der Verletzung von Gesetzen oder Rechten Dritter freistellen.

Der Geworbene verpflichtet sich, am Empfehlungsprogramm unter Einhaltung dieser Allgemeinen Empfehlungsbedingungen, der geltenden Gesetze teilzunehmen und die Software in Übereinstimmung mit den Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu verwenden. Er wird MOOVAGO (sowie seine verbundenen Unternehmen, deren Führungskräfte, Direktoren, Mitarbeiter und Beauftragte) von allen Ansprüchen oder Forderungen, einschließlich Anwaltskosten, eines Dritten aufgrund der Verletzung der AEB, seines missbräuchlichen Gebrauchs des Empfehlungsprogramms oder der Verletzung von Gesetzen oder Rechten Dritter freistellen.

Artikel 8. Dauer des Empfehlungsprogramms

Das Empfehlungsprogramm wird auf nicht-exklusiver Basis und auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern der Empfehlende über eine gültige Sitzung verfügt und mit Zustimmung von MOOVAGO am Empfehlungsprogramm teilnimmt.

MOOVAGO kann das Empfehlungsprogramm für den Empfehlenden und den Geworbenen jederzeit beenden, wenn er/sie die AEB, die Allgemeinen Verkaufs- und Nutzungsbedingungen der Lösung oder die geltenden Gesetze nicht einhält/einhalten.

Die Kündigung des Software-Abonnements durch den Empfehlenden führt automatisch zur Beendigung des Empfehlungsprogramms für diesen. Wenn er nicht mehr vom Empfehlungsprogramm profitieren möchte, verpflichtet sich der Empfehlende, die Software nicht mehr zu bewerben.

Wenn das Empfehlungsprogramm aus irgendeinem Grund endet, sind die von MOOVAGO bestätigten Belohnungen dem Empfehlenden und dem Geworbenen bis zum Datum der Beendigung geschuldet, vorausgesetzt, sie erfüllen die in den AEB vorgesehenen Bedingungen.

Ab Ende des Empfehlungsprogramms darf der Empfehlende den Empfehlungslink nicht mehr reproduzieren, das Werbematerial nicht mehr verwenden und keine E-Mails zur Werbung für die Software mehr senden.

Artikel 9. Verschiedene Bestimmungen

Widerspruch

Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen der AEB und jeder anderen Bestimmung bezüglich der Software wird ausdrücklich vereinbart, dass die Bestimmungen der AEB Vorrang haben.

Nichtigkeit

Wenn eine oder mehrere Bestimmungen der AEB für ungültig erklärt werden, behalten die anderen ihre volle Kraft und Tragweite. In diesem Fall müssen die Parteien, wenn möglich, diese ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung ersetzen, die dem Geist und dem Zweck der AEB entspricht.

Im Falle einer gerichtlichen Ungültigkeitserklärung einer Klausel der AEB aus irgendeinem Grund muss das Gericht im Rahmen seiner Auslegungsbefugnis eine Klausel mit gleichwertiger Wirkung ersetzen.

Höhere Gewalt

Keine Partei ist verantwortlich für Ausfälle oder Verzögerungen bei der Ausführung, die durch ein Element höherer Gewalt verursacht werden, gemäß Artikel 1218 des Code Civil, wie zum Beispiel, aber nicht beschränkt auf: Brände, Überschwemmungen, Naturkatastrophen, Erdbeben, Unterbrechung der Internetverbindungen durch den Zugangsprovider, Cyberangriffe, Streiks, Aussperrungen.

In diesem Fall werden die Verpflichtungen der Parteien ab der Benachrichtigung über diesen Befreiungsgrund durch eine Partei an die andere Partei ausgesetzt, und zwar bis zu dessen Beendigung.

Sofern sich solche Umstände länger als fünfzehn (15) Tage fortsetzen, vereinbaren die Parteien, Gespräche aufzunehmen, um die Bedingungen ihrer jeweiligen Verpflichtungen zu ändern.

Wenn keine Vereinbarung oder Alternative möglich wäre, können diese Verpflichtungen dann ohne Schadensersatz durch einfache schriftliche Benachrichtigung per Einschreiben mit Rückschein ohne Entschädigung oder Vorankündigung gekündigt werden.

Die französische Fassung hat im Falle von Abweichungen zwischen den Fassungen oder bei Auslegungsschwierigkeiten jeglicher Art Vorrang.

Dokument zu Informationszwecken übersetzt.